Nach der erneuten Absage des Elements Festival in Dormettingen wächst bei vielen Fans der Frust. Nun steht eine Sammelklage im Raum.
Das Elements-Festival in Dormettingen, das zuletzt 2022 stattfand, ist auch in diesem Jahr abgesagt worden. Warum? Ist laut dem Schwarzwälder Boten unklar. Eine offizielle Begründung der Veranstalter gibt es bis heute nicht. Zwar hatte sich die TMT Produktions GmbH vor rund einem Monat über eine Kanzlei geäußert und auf „interne Umstände“ sowie gestiegene Kosten verwiesen, doch konkrete Antworten blieben aus.
Bei den Fans wächst der Frust. Sie beklagen eine mangelhafte Kommunikation – E-Mails würden nicht beantwortet, das Team sei nicht erreichbar, die Social-Media-Seiten seien nach der Absage kurzerhand deaktiviert worden.
Manche warten noch immer auf Rückzahlungen für bereits gekaufte Tickets. Nach deutschem Recht besteht zwar Anspruch auf Erstattung, wenn eine Veranstaltung endgültig ausfällt, doch bislang ist wenig geschehen.
Frist bis September – sonst droht eine Klage
Inzwischen organisieren sich Betroffene in den sozialen Netzwerken. Sie haben dem Veranstalter eine Frist bis Dezember gesetzt. Sollte bis dahin keine Lösung gefunden werden, erwägen sie, eine Musterfeststellungsklage einzuleiten.
Viele Besucher bezweifeln ohnehin, dass das Festival unter der aktuellen Organisation jemals wieder stattfinden wird. Das Vertrauen in die TMT Produktions GmbH sei nachhaltig erschüttert.
Weitere Infos
Rechte der Ticketkäufer
Wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, haben Verbraucher laut Verbraucherportal Baden-Württemberg grundsätzlich Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises. Dieser Anspruch kann auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden. Da Vorverkaufsstellen meist nur als Vermittler tätig sind, bestehen in der Regel keine direkten Ansprüche gegen sie. Häufig wird die Rückabwicklung jedoch auf die Vorverkaufsstellen übertragen, sodass es sinnvoll ist, sich zunächst an diese zu wenden. Sollte dies erfolglos bleiben, müssen Betroffene den Veranstalter direkt kontaktieren.
Musterfeststellungsklage
Die Musterfeststellungsklage ermöglicht es Verbraucherverbänden, gerichtlich feststellen zu lassen, ob grundsätzlich ein Anspruch gegen ein Unternehmen besteht – zum Beispiel auf Rückerstattung nach einer abgesagten Veranstaltung. Verbraucher können sich laut Verbraucherportal kostenlos in ein Klageregister eintragen und profitieren von dem Urteil, ohne selbst klagen zu müssen. Das Gericht entscheidet dabei nur über die grundsätzliche Rechtslage, nicht über individuelle Zahlungen. Anschließend können Betroffene ihre Ansprüche auf Basis des Urteils selbst geltend machen.