Anstrengend, aber begehrt: Ferienjobs in der Autoproduktion. Foto: dpa

Noch immer gibt es freie Stellen für Ferenjobber. Wer sich etwas dazuverdienen will, muss aber einiges beachten. Wir fassen die wichigsten Regelungen zusammen.

Stuttgart - Viele Ferienjobs in Baden-Württemberg sind bereits besetzt, einige Stellen sind aber auch noch offen: Wer einen Ferienjob annimmt oder anbietet, muss diese drei Dinge beachten:

Altersbeschränkung

Kinder bis einschließlich zwölf Jahre dürfen laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht arbeiten. 13- und 14-Jährige können mit Zustimmung der Eltern bis zu zwei Stunden täglich arbeiten. 15- bis 17-Jährige dürfen maximal vier Wochen pro Kalenderjahr während der Schulferien in Vollzeit arbeiten, also 20 Ferienjob-Tage. Jugendliche, die länger als sechs Stunden täglich im Restaurant oder an der Bäckertheke jobben, haben Anspruch auf eine Stunde Pause. Auch bei über 18-Jährigen dürfen Ferienjobs nicht länger als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Jahr dauern. Nur dann handelt es sich auch um eine kurzfristige Beschäftigung, die sozialversicherungsfrei ist. Bei mehreren Ferienjobs im Laufe eines Jahres werden alle Arbeitstage zusammengerechnet. Außer in Krankenhäusern, Gaststätten und in der Landwirtschaft ist eine Tätigkeit samstags sowie an Sonn- und Feiertagen generell nicht zulässig.

Entlohnung

Der Mindestlohn gilt auch für Ferienjobs. Deswegen liegt der Verdienst zwischen 8,84 Euro und 19 Euro pro Stunde. Im Durchschnitt verdient ein Ferienjobber laut Arbeitsagentur zwischen 9,50 und zwölf Euro pro Stunde. Auf den Kindergeldanspruch der Eltern haben Einkünfte der Sprösslinge übrigens keine Auswirkung.

Versicherung

Ferienjobber sind über den Arbeitgeber unfallversichert, und zwar unabhängig von Dauer des befristeten Beschäftigungsverhältnisses und vom Verdienst. Unbezahlte Praktika sind übrigens ebenso versichert wie Mini-Jobs während der Ferien. Der Versicherungsschutz besteht auch auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause, hier greift die gesetzliche Unfallversicherung. Darüber hinaus haben Jugendliche auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Fall, dass sie während des Ferienjobs erkranken.