Bald nahen die Ferien – Assistenz in den Ferien obliegt anderen Regeln als in der Schulzeit. Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Kindern mit Behinderung muss der Besuch der Ferienbetreuung in der Schule niederschwellig ermöglicht werden, meint unsere Redakteurin Viola Volland.

Stuttgart - Wie soll ein Kind mit Behinderung verstehen, warum es anders als seine Mitschülerinnen und Mitschüler nicht in die Ferienbetreuung der Schule gehen darf? Und zwar nicht etwa, weil es keinen freien Platz gäbe oder weil die Schule nicht wollte, sondern weil es auf eine Assistenzkraft angewiesen ist und das Geld für die Finanzierung fehlt. Hier muss eine Lösung her, die niederschwellig ist. Aktuell gibt es tatsächlich den kritisierten „Dschungel“ an Regelungen und Anträgen, durch die sich die Betroffenen erst einmal durchkämpfen müssen. Dabei dürften die Eltern schon durch ihren Alltag genug belastet sein. Warum Familien mit einem Kind, das auf Assistenz in der Schule angewiesen ist, der Antrag auf Assistenz für die Ferienbetreuung nicht gleich mitgeschickt wird? Die Antwort: Weil es solch einen eindeutig zugeordneten Antrag nicht gibt. Verwirrend für die Eltern ist natürlich auch, dass völlig unterschiedliche Abteilungen für das eine (den Schulbesuch) und das andere (die Ferienbetreuung an der Schule) zuständig sind.