Der Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Foto: dpa

Ein junger Mann muss sich vor dem Stuttgarter Landgericht wegen Nötigung und Vergewaltigung verantworten. Er soll seine Ex-Freundin mit intimen Handyaufnahmen erpresst haben.

Stuttgart/Fellbach - Beim Prozessauftakt vor der 16. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts am Donnerstag wurde nur die Anklage verlesen. Vollkommen regungslos, ohne die Miene zu verziehen, lauschte Kerim Z. (alle Namen geändert) auf der Anklagebank den Worten des Staatsanwaltes.

Der 35-Jährige war zwischen Juni 2013 und Dezember 2014 mit Amelie B. liiert. Im Laufe der Partnerschaft hatte Kerim Z. mit seinem Handy mehrere Videos aufgenommen, die ihn und seine Freundin beim Geschlechtsverkehr zeigen. Nachdem die 22-Jährige die Beziehung beendet hatte, wurden ihr diese Aufnahmen zum Verhängnis.

Angeklagter droht Sexvideos zu veröffentlichen

Laut Anklage soll Kerim Z. nach Ende der Partnerschaft von der jungen Frau wiederholt Geschlechtsverkehr gefordert haben. Weil sich Amelie B. dem aber verweigerte, soll der Angeklagte ihr gedroht haben, die Sexvideos zu veröffentlichen. „Er sagte, dass er die Aufnahmen in der Familie und Nachbarschaft der Geschädigten herumzeigen würde“, erklärte der Staatsanwalt. Seine Drohungen soll er damit unterstrichen haben, dass er Amelie B. die intimen Videos auf ihr Handy schickte.

Aus Angst soll sich die junge Frau im Mai vergangenen Jahres schließlich auf einen Deal eingelassen haben: Jedes Mal, wenn sie mit Kerim Z. schläft, muss er als Gegenleistung ein Sexvideo von seinem Handy löschen. In der Anklage ist von sechs Aufnahmen die Rede. So oft soll es auch zum Geschlechtsverkehr gekommen sein.

Kerim Z. schleift die Freundin ins Bett

Doch der Angeklagte ließ Amelie B. danach nicht in Ruhe. Am 24. Juni soll er zu ihr nach Fellbach in die Wohnung gekommen sein, um persönliche Sachen abzuholen. Infolge eines Streits soll er seine ehemalige Freundin ins Bett geschleift haben und dann mit Gewalt in sie eingedrungen sein. „Obwohl sie sich die ganze Zeit gewehrt hat“, sagte der Staatsanwalt.

Auch am 22. Juli 2015 soll es zu einem sexuellen Übergriff in der Wohnung des Opfers gekommen sein. Kerim Z. soll Amelie B. mit Gewalt zum Oralverkehr gezwungen haben. Weil sie ihn in den Penis gebissen hat, soll er sie erst mit der Hand ins Gesicht geschlagen und sie dann zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.

Der Prozess wird fortgesetzt

Jetzt muss sich Kerim Z., der vor seiner Inhaftierung in Fellbach gemeldet war, wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung vor dem Landgericht verantworten. Zwei Berufsrichter und zwei Schöffen sollen über diesen Fall urteilen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Friedrich sagte der Angeklagte, dass er sich zu der Tat äußern werde. Der Prozess wird am 29. Februar fortgesetzt.