Der Angeklagte hat kinderpornografische Bilder und Filme in einer Chatgruppe bei WhatsApp verschickt. Foto: EPA FILE

Ein Fellbacher wird wegen Verbreitung und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte Kinderpornos in einer Chatgruppe bei WhatsApp verschickt.

Fellbach - Das Beweismaterial ist schockierend: Die Richterin, der Verteidiger und der Staatsanwalt sehen Bilder, auf denen Kinder und minderjährige Jugendliche bei eindeutigen sexuellen Handlungen zu sehen sind. Die Aufnahmen stammen aus Video- und Fotodateien, die der Angeklagte in einer Chatgruppe bei WhatsApp verschickt haben soll.

Bei der Hausdurchsuchung werden mehr als 200 belastende Dateien gefunden

Vor dem Amtsgericht Waiblingen gab der Fellbacher zu, dass er am Chat teilgenommen und Dateien versendet hatte. „Es war mir aber nicht bewusst, dass es pornografische Inhalte sind“, sagte der 53-Jährige. Das wollte die Richterin Bidell nicht glauben, schließlich musste sich der Angeklagte nicht nur wegen Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften vor Gericht verantworten, sondern auch wegen Besitzes. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei dem Fellbacher mehr als 200 belastende Bild- und Filmdateien gefunden. Diese waren auf seinem Notebook, seinem Mobiltelefon sowie auf einer externen Festplatte gespeichert.

Der Fall kam ins Rollen, nachdem bei einem Psychiatriepatienten in Niedersachsen ein Smartphone mit Kinderpornos gefunden wurde. Der Mann hatte die Bilder und Filme auch in einer Chatgruppe bei WhatsApp verschickt. Bei ihren Ermittlungen stieß die Polizei auf die Handynummer des Fellbachers. Auch er hatte Dateien mit pornografischem Inhalt von dem Psychia-triepatienten bekommen.

Der Angeklagte spielt den Ahnungslosen

Der Angeklagte ist nach eigenen Angaben nicht pädophil veranlagt. Warum die Polizei dann bei der Wohnungsdurchsuchung mehr als 200 Dateien mit Kinder- und Jugendpornos gefunden hatte, wollte die Richterin Bidell wissen. Der Mann spielte den Ahnungslosen. Er erklärte, dass die Dateien ohne sein Wissen während der Chats auf seiner Handy-Speicherkarte gelandet seien. „Deren Inhalte sichere ich regelmäßig auf meiner Festplatte, aber ich schaue nicht, was da eigentlich drauf ist.“

Laut Staatsanwaltschaft soll der Fellbacher fünf Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt in der Chatgruppe verschickt haben. Der Angeklagte räumte aber nur das Verschicken einer Datei ein. „Ich habe nicht gewusst, dass es sich dabei um ein minderjähriges Mädchen handelt“, sagte der 53-Jährige. Die restlichen Dateien könne er sich nicht erklären.

Die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt

Die Staatsanwältin glaubte ihm diese Geschichte nicht. Für sie hatte sich der Fellbacher im Sinne der Anklage schuldig gemacht. In ihrem Plädoyer forderte sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Die Vorsitzende Richterin Bidell verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Strafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. „Es wird mir nicht mehr passieren, dass ich so sorglos mit Dateien umgehe“, sagte der Angeklagte.