Die Rohbau-Ruine des Towers bewegt in Fellbach nicht erst seit der Insolvenz vor fast zehn Jahren die Gemüter. Foto: Gottfried Stoppel

Der wegen Insolvenzverschleppung und Marktmanipulation angeklagte Mark Warbanoff kritisiert die Staatsanwaltschaft – und wünscht sich „Verhandlungen auf Augenhöhe“.

In einem emotionalen Appell hat sich Mark Warbanoff im Prozess um den Fellbacher Tower (Rems-Murr-Kreis) am Freitag über die lange Verfahrensdauer beschwert. „Ich stehe mit dem Rücken zur Wand“, bekannte der gemeinsam mit seinem Vater Michael auf der Anklagebank des Landgerichts Stuttgart sitzende Geschäftsmann. Wegen der Vorwürfe der Insolvenzverschleppung und Marktmanipulation, aber auch wegen der großen öffentlichen Aufmerksamkeit habe das seit Jahren in der Schwebe hängende Verfahren erhebliche Auswirkungen auf seine berufliche Tätigkeit.

 

„Seit neuneinhalb Jahren bin ich blockiert und muss mich immer wieder erklären“, klagte der sichtlich aufgewühlte 46-Jährige über die negativen Folgen der juristischen Hängepartie. Neben der psychischen Belastung durch den Prozess macht Warbanoff junior auch die zögerliche Reaktion von Geschäftspartnern geltend. Erst vor wenigen Tagen habe eine Bank ihm bei einem anderen Projekt mitgeteilt, mit einer verbindlichen Finanzierungszusage wegen des laufenden Gerichtsverfahrens vorerst noch zuwarten zu wollen.

Den schnellen Deal hat die Staatsanwaltschaft jetzt abgelehnt

Gerichtet war der Verweis auf die auch wirtschaftlich schwierige Lage an die Adresse der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde tut sich mit einer Einstellung gegen eine Geldauflage offenbar schwerer als gedacht – und hat den schnellen Deal nach interner Rücksprache abgelehnt. Obwohl es schon beim Prozessauftakt vor einer Woche nur um mögliche Konditionen für eine Abkürzung des Verfahrens gegangen war, sollen sich die beiden Angeklagten vor Gericht wenigstens zur Sache äußern.

Michael Warbanoff bei einer Tower-Besichtigung im Jahr 2016. Foto: Jona Santelli

Vor allem die Rollenverteilung zwischen Vater und Sohn gehört zu den Punkten, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Beweisaufnahme geklärt werden sollen. Allerdings: Grundsätzlich will sich die Staatsanwaltschaft offenbar auch einer Einstellung des Verfahrens nicht verschließen – hält aber den Zeitpunkt für verfrüht.

Bei Warbanoff junior löste diese Nicht-Fisch-nicht Fleisch-Haltung im Gerichtssaal heftiges Kopfschütteln aus. „Das ist kein Gemauschel, das ist eine Bitte um Verhandlungen auf Augenhöhe“, formulierte es der in Winnenden ehrenamtlich bei der Feuerwehr engagierte Vater von drei Kindern – gefolgt vom Verweis auf die durch den Prozess ausgelösten Verwerfungen.

Der emotionale Appell war der erste Wortbeitrag der beiden Angeklagten im Prozess um das 2016 in die Insolvenz gegangene Hochhaus-Projekt. Bisher waren Michael Warbanoff und sein Sohn weder zur Person noch zur Sache befragt worden – gesprochen wurde nur über die Chancen für einen juristischen Bypass.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat unterdessen schon einen neuen Vorschlag für eine Verständigung auf den Tisch gelegt. Nach einer erneuten Sitzungsunterbrechung war von einer Teileinstellung des Verfahrens in Sachen Insolvenzverschleppung die Rede. Genannt wurde am Freitag erstmals auch ein Korridor für die vom Gericht offenbar nach wie vor angedachte Geldauflage. Beim 79-jährigen Michael Warbanoff wurden 170 bis 190 Tagessätze genannt, bei Mark Warbanoff stellt sich die Strafkammer etwa 130 bis 150 Tagessätze vor.

Zur Tower-Insolvenz wurden die Angeklagten bisher nicht befragt

Bisher nicht hinterlegt ist allerdings die Höhe der jeweiligen Geldauflage – mit ein Grund, weshalb im Prozess auch der Blick in die jüngsten Einkommenssteuerbescheide der beiden Angeklagten anstehen wird. Dass sich das Verfahren schon vor dem Einstieg in die Beweisaufnahme in die Länge zieht, liegt freilich auch am juristischen Beistand. Weil sich der erst jüngst mit dem Fall betraute Rechtsanwalt von Michael Warbanoff erst ins Aktenstudium vertiefen muss, hat die Strafkammer die Sitzungstermine am 13., 20. und 22. Mai kurzerhand gestrichen. Weiter geht es mit dem Prozess am 29. Mai – wenn sich bis dahin im Hintergrund keine Verständigung über das Verfahren einstellt.