Der Angeklagte Tarek B. schlägt gerne mit der Faust zu. Foto: dpa

Mit Fäusten und Bedrohungen hat ein Duo Angst und Schrecken verbreitet. Eines ihrer Opfer erlitt einen Schädelbasisbruch. Vor Gericht mussten sich die beiden Angeklagten auch wegen räuberischer Erpressung und versuchter Nötigung verantworten.

Fellbach/Waiblingen - Um an Geld und Drogen zu kommen, schreckte Tarek B. (alle Namen geändert) vor nichts zurück. Selbst frühere Kumpels bedrohte, schlug und erpresste er. Als Verstärkung hatte er Demir K. an seiner Seite. Dieser posierte bis vor kurzem noch mit einem Schlagring auf seinem Facebook-Profilbild.

Das Opfer erleidet einen Schädelbasisbruch

Der Fall, der kürzlich vor dem Jugendschöffengericht in Waiblingen verhandelt wurde, nahm am späten Abend des 30. Oktober vergangenen Jahres seinen Anfang. Tarek B. traf in Fellbach-Schmiden auf drei ehemalige Kumpels. Zur Begrüßung gab es für Rudi S. und Paul T. eine saftige Ohrfeige. Für Tom P. endete das Wiedersehen weitaus schlimmer. Tarek B. versetzte ihm einen so harten Faustschlag ins Gesicht, dass das 19-jährige Opfer einen Bruch des Jochbeins und einen Schädelbasisbruch erlitt.

„Die ganze Geschichte geht um Gras“, sagte Tom P. vor Gericht. Der Zeuge wirkte sichtlich eingeschüchtert, weil Tarek B. und Demir K. nur wenige Meter von ihm entfernt auf der Anklagebank saßen. Und die beiden hatten ihm in der Vergangenheit wiederholt gedroht, er solle seine Aussage zurücknehmen. „Einmal sagten sie zu mir, dass sie mich sonst zerstückelt in den Neckar werfen“, sagte Tom P.

Zur Einschüchterung wird ein Springmesser gezeigt

Tarek B. hat bereits Vorstrafen wegen Hehlerei und gefährlicher Körperverletzung. Dass er gewaltbereit ist, zeigte er auch am 3. Januar diesen Jahres. Gemeinsam mit einem Freund störte er ein Treffen von Jugendlichen im Atrium der Schwabenlandhalle. Zur Einschüchterung zeigten die beiden Springmesser und Teleskopstock. Tarek B. soll ihnen zudem gedroht haben: „Von mir gibt es gleich einen Aufwärtshaken, mit dem ihr bis ins Marienhospital nach Stuttgart fliegt.“

Im Frühjahr diesen Jahres wurde Tarek B. fast nur noch in Begleitung von Demir K. gesehen, der kurz zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden war. Gemeinsam lauerten sie immer wieder Rudi S., Paul T. und Tom P. auf, bedrohten sie und forderten Geld oder Marihuana von ihnen. Demir K. hatte die Hauptschule ohne Abschluss verlassen und hat unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und räuberischer Erpressung bereits mehrere Jugendhaftstrafen verbüßt. „Ich habe ein sehr großes Drogenproblem“, erklärte der 23-Jährige dem Richter.

Tarek B. hat einen 20 Zentimeter langen Schraubenzieher

Die drei Opfer fühlten sich in Fellbach nicht mehr sicher. „Ich hatte schon Schiss“, sagte Tom P. Auch sein Kumpel Rudi S. hatte Angst: „Sie drohten, jeden abzustechen, der seine Aussage bei der Polizei nicht zurück nimmt.“ Tarek B. und Demir K. hatten die drei Jugendlichen in ihrer Gewalt. Mal ließen sie sich von Tom P. zu einem Getränk einladen, mal nahmen sie Paul T. in seiner Wohnung einfach 100 Euro weg. „Tarek B. hatte immer einen 20 Zentimeter langen Schraubenzieher dabei“, sagte Tom P.

Irgendwann wurde es Rudi S. zu viel, und der 17-Jährige erstattete Anzeige bei der Polizei. Tarek B. und Demir K. wurden in U-Haft genommen. „In den sechs Wochen Gefängnis hatte ich genug Zeit, um nachzudenken“, sagte Tarek B. „Ich war zu Recht in Haft.“

Die Angeklagten legen ein Geständnis ab

Die beiden Angeklagten mussten sich vor Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung, gemeinschaftlichen Raubes sowie gemeinschaftlich versuchter räuberischer Erpressung verantworten. Dass sie gleich zu Beginn des Prozesses ein uneingeschränktes Geständnis abgelegt hatten, honorierte der Richter Luippold. Er folgte dem Plädoyer des Staatsanwaltes und verurteilte den zur Tatzeit 17-jährigen Tarek B. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das milde Urteil verdankte Tarek B. vor allem seinem sozialpädagogischem Betreuer, der ihm eine positive Prognose attestierte. Weil Demir K. gegen seine Bewährung verstoßen hatte, wurde der 23-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Im Gefängnis soll er sich um eine Drogentherapie bemühen.