Stein ist von Steinmetz Michael Mack Foto: Stadt Fellbach

Blumengaben auch bei Columbarien künftig möglich

Kleinere Blumensträuße oder eine Gedenkkerze anzünden – für einige Trauernde ist dies ein Grundbedürfnis. Bisher war dies bei Urnenwände auf den Fellbacher Friedhöfen nicht möglich. Mit Gedenksteinen werden Bereiche markiert, in denen künftig solche Gedenkrituale auch bei Columbarien einen würdigen Rahmen finden. Das Projekt wird zunächst auf dem Kleinfeldfriedhof umgesetzt und soll, bei positiven Rückmeldungen, auch in Schmiden und Oeffingen übernommen werden.

 

„Wir nehmen einen vielfach geäußerten Wunsch auf“, stellt Baubürgermeisterin Beatrice Soltys fest. Im März 2025 reagierten einige Angehörige mit einer Petition an die Stadtverwaltung auf die geltende Friedhofsordnung. Diese erlaubt an Urnenwänden grundsätzlich keine Beigaben. Da diese Beigaben aber trotzdem erfolgten und sich andere Angehörige über das „ungeordnete und zum Teil wenig schöne Aussehen der Urnenwände“ beschwerten, räumte die Friedhofsverwaltung die Beigaben ab. „Dies war und ist für einen Teil der Trauernden schwer nachzuvollziehen“, so die Baubürgermeisterin. Der Hinweis, dass Urnenwände bewusst so aufgebaut sind, dass sie einheitlich und pflegearm sind, fand wenig Gehör. „Wir weisen jetzt mit den Gedenksteinen an den Urnenwänden acht Bereiche aus, in denen Grabbeigaben abgestellt werden können“, erläutert Beatrix Pfotenhauer, die zuständige Abteilungsleiterin. Ein direktes Ablegen am Urnengrab selbst wird aber weiterhin nicht erlaubt sein.

Weitere Informationen:

Grundsätzlich sind auf den Fellbacher Friedhöfen verschiedene Beisetzungsformen möglich, die auch eine individuelle Grabgestaltung ermöglichen. Auf die unterschiedlichen Grabformen wird beim Kauf eines Grabes hingewiesen. Urnengräber in Columbarien, Baum- oder Grasgräber sind bewusst einfach gehalten.

Die neuen Ablagesteine ermöglichen Erinnerungskerzen oder kleinere Sträuße. Die Trauernden werden aber gebeten, verwelkte Blumen wieder zu entfernen und abgebrannte Kerzen zu entfernen. Mitarbeitende auf dem Friedhof werden ggf. derangierte Gegenstände oder abgebrannte Kerzen aufräumen. Die Friedhofsverwaltung bittet, dass die Gegenstände ausschließlich an den Gedenksteinen drapiert werden und andere Trauernde nicht beeinträchtigen.

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