Das Spitzenduo der Fraktion Die Stadtmacher Fellbach, Simone Lebherz und Jörg Schiller (hier im Schaugarten neben dem Rathaus), will erhebliche Sitzungsgelder der Stadt spenden. Foto: privat

Kurioser, womöglich sogar beispielhafter Vorstoß der Fellbacher Fraktion Die Stadtmacher. Die Lokalparlamentarier sollen insgesamt 10.000 Euro an die Stadtkasse spenden.

Die Idee wird in der Öffentlichkeit womöglich so manche Fürsprecher finden. Schließlich hegen so manche nicht nur hinter vorgehaltener Hand den Verdacht, dass die Volksvertreter deutlich zu viel für ihren Einsatz erhalten. Derartigen Vorwürfen ausgesetzt sind allerdings eher Parlamentarier mit ihren Diäten in der großen Bundes- oder Landespolitik. Auf der unteren, kommunalen Ebene sind allerdings keine Berufspolitiker zugange, vielmehr üben die Stadträtinnen und Stadträte den Wählerauftrag ehrenamtlich aus.

 

Das heißt allerdings nicht, dass es dafür nicht auch gewisse Unterstützungsgelder gibt. Aufwandsentschädigung nennt sich dies im Fachjargon. Es handelt sich zwar um keine Riesensummen, aber der eine oder die andere im Lokalparlament wertet dieses kleine Plus auf dem eigenen Konto am Monatsende sicher als angemessene Würdigung der eigenen Anstrengungen fürs Gemeinwohl.

„Appell an alle Kolleginnen und Kollegen“

In Fellbach (Rems-Murr-Kreis) allerdings müssen die Stadträtinnen und Stadträte womöglich bald auf einen Teilbetrag dieser Euro-Ausschüttungen verzichten. Jedenfalls, wenn sie Gefallen finden am Vorschlag, den die Gruppe Die Stadtmacher jüngst ins Spiel gebracht hat. Denn die beiden Fraktionsvorsitzenden Jörg Schiller und Simone Lebherz – die Stadträtin ist durch ihre berufliche Tätigkeit als Klimamanagerin der Stadt Backnang weit über Fellbach hinaus im Rems-Murr-Kreis bekannt – warteten mit einer außergewöhnlichen Anregung auf.

So richtete Schiller in der Haushaltsrede der Fraktion „einen Appell an alle Kolleginnen und Kollegen“. Angesichts der zwingend erforderlichen Haushaltskonsolidierung in Fellbach und der diskutierten Gegenstrategien mahnte er: „Die Sparlast auf alle Schultern verteilen, das schließt auch unsere mit ein.“

Nun bekommen seiner Einschätzung nach die Gemeinderäte „ja keine überzogene Aufwandsentschädigung für unsere Arbeit im Gemeinderat“. Doch sitzen im Gremium 32 Personen – „und da käme einiges zusammen, wenn wir auf einen Teil dieses Betrages verzichten würden.“

Seit der letzten Kommunalwahl erhält jede und jeder circa 50 Euro mehr im Monat. Das wurde vom vorherigen Gemeinderat noch auf den Weg gebracht. Schillers Rechenspiel: „Wenn wenigstens die Hälfte von uns diesen Betrag einmal im Jahr in eine Spende an die Stadt ummünzt, kommen schon fast 10.000 Euro zusammen.“ Seine Wertung: „Das wäre doch ein guter Solidarbeitrag von uns.“ Auf einen direkten Antrag, über den abgestimmt werden müsste, wird die Fraktion allerdings verzichten, „aber legen euch diese Idee ans Herz“. Seine abschließendes Wort: „Danke!“

Die Modalitäten bei diesem Thema sind in der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ festgelegt, deren jüngste Modifizierung am 23. April 2024 vom Fellbacher Gremium beschlossen worden war. Der Paragraf 3 betrifft dabei die Aufwandsentschädigung der Gemeinderäte.

Um welche Summen und Regelungen es konkret geht, skizziert Rathaussprecherin Sabine Laartz auf Nachfrage unserer Redaktion. Demnach umfasst die gemeinderätliche Arbeit insbesondere Gremiensitzungen, also die Zusammenkünfte im Gemeinderat, dazu Sitzungen der diversen Ausschüsse sowie Fraktionssitzungen. Auch etliche Termine sind Bestandteil der Gemeinderatstätigkeit, zum Beispiel Besichtigungen oder Veranstaltungen sowie Recherchen und Informationszeiten.

Konkret, so Laartz: „Insgesamt liegt der ehrenamtlichen Arbeit ein hoher zeitlicher Aufwand zugrunde, für den die Stadträte monatlich 318 Euro Entschädigung erhalten.“ Fraktionsvorsitzende, die zusätzliche Aufgaben wahrnehmen, werden mit 636 Euro entschädigt. Sollte eine Fraktion den Vorsitz auf zwei Personen verteilen, was in Fellbach auf die Stadtmacher zutrifft, teilen diese sich auch den zusätzlichen Betrag – es gibt dann also pro Fraktionsvorsitzendem 477 Euro.

Gremiensitzungen, deren Sitzungsdauer über vier Stunden gehen, werden überdies zusätzlich mit 18 Euro je angefangener Doppelstunde vergütet. Mit Blick auf die jüngsten Jahre belief sich die Entschädigung für die Stadträtinnen und Stadträte nach Laartz’ Angaben auf diese Summen:

  • 2023 waren es 118.000 Euro,
  • 2024 kletterte die Summe auf 132.915 Euro,
  • 2025 gab es nochmals einen kleinen Anstieg auf 144.846 Euro.

Die Entschädigung wurde nach Angaben der Rathaus-Presseabteilung im Juli 2024 auf den heutigen Satz angehoben. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Stadtmacher-Fraktion hatte in der Haushaltsrede vorgeschlagen, 50 Prozent der damaligen Erhöhung von 50 Euro, einzusparen. Laartz: „Dies würde bei 32 Stadträtinnen und Stadträten 9600 Euro per anno entsprechen.“

Monatlicher Grundbetrag in Stuttgart: 1900 Euro

Im Vergleich zu Stuttgart liegen die Zahlungen in Fellbach übrigens im niedrigen Bereich. In der Landeshauptstadt liegt der monatliche Grundbetrag für die Stadträtinnen und Stadträte seit August 2024 bei imposanten 1900 Euro – zuvor waren es 1650 Euro, das Plus von 250 Euro entspricht einer Zunahme von 15 Prozent.

Die Begründung hierfür beschreibt der Staatsanzeiger, das Amtsblatt der obersten Landesbehörden in Baden-Württemberg, so: „Stuttgarter Räte fahren vielfach ihre eigene Berufstätigkeit zurück, um das Ehrenamt adäquat auszuführen, daher die Beträge.“ Zudem tagen Ausschüsse teils auch vormittags. Auch das Sitzungsgeld in Stuttgart wurde angepasst: Für eine fünfstündige Sitzung erhalten die Mandatsträger seitdem 160 statt 140 Euro.