Karte zu den Parkraumzonen in der Bahnhofstraße Foto: Stadt Fellbach

Stadtverwaltung gibt Auskunft zur neuen Parkregelung

Ab Mai wird das Parken im Gebiet östlich und westlich der Fellbacher nördlichen Bahnhofstraße neu geregelt. Was sich beim Thema Anwohnerparken alles ändert, darüber informierte die Stadtverwaltung Mitte März die Bürger. Der Einladung in die Aula der Friedrich-Schiller-Schule folgten über 300 Anwohner.

 

„Wo kann ich einen Anwohnerparkausweis beantragen?“ oder „Ich habe mehrere Fahrzeuge, wie viele Ausweise bekomme ich?“ diese und weitere Fragen brannten den Anwohnern unter den Nägeln. Szilard Szabo, Ordnungsamtsleiter der Stadt Fellbach, erklärte vorab, auf welcher Grundlage das Bewohnerparken in den beiden neuen Parkzonen eingeführt wird. „Im Vorfeld wurden umfassende Parkraumerhebungen erstellt.“ Im Ergebnis kamen die Analytiker zum Schluss, dass dem hohen Parkdruck am besten mit einem Anwohnerparken entgegnet werden könne. „Wir wollen, dass sie in ihrem Stadtgebiet einen Parkplatz finden“, so Szabo. Das Anwohnerparken hat der Gemeinderat im November 2025 beschlossen.

In den beiden Zonen östlich und westlich der nördlichen Bahnhofstraße bleibt das Parken grundsätzlich möglich, wird werktags jedoch bewirtschaftet, stellte Cornelius Ehlert, Verkehrsplaner der Stadt Fellbach, fest. Je nach Straßenzug gilt zwischen 8 und 19 Uhr (samstags bis 14 Uhr) eine Höchstparkdauer von drei, sechs oder zehn Stunden mit Parkscheibe, während Inhaber eines Bewohnerparkausweises ohne Zeitbegrenzung im jeweiligen Gebiet parken können. Die nördliche Bahnhofstraße wird wegen der dortigen Einzelhandels-, Gastronomie- und Gewerbenutzungen nicht in eine Bewohnerparkzone einbezogen, damit Kunden und Beschäftigte weiterhin bestehende kurze Parkmöglichkeiten vorfinden.

Die Regelungen in den verschiedenen Parkzonen warfen Fragen auf. „Wir haben anhand der Verkehrsanalysen die unterschiedlichen Regelungen getroffen, um Anwohnern, Beschäftigten und Kunden gerecht zu werden“, betonten die Verkehrsexperten. In die Analysen flossen auch die Erfahrungen aus dem ersten Areal mit Bewohnerparken im sogenannten Komponistenviertel ein. „Wir werten in den kommenden Monaten die Erfahrungen aus und nehmen die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft ernst. Wenn sich zeigen sollte, dass wir nachbessern müssen, werden wir dies tun“, betonten sie.

Grundsätzlich ist jede Person berechtigt einen Ausweis zu beantragen, die im Gebiet gemeldet ist und ein Fahrzeug besitzt oder regelmäßig nutzt. Wie viele Parkausweise pro Haushalt ausgegeben werden ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Parkflächen auf dem eigenen Grund. Der Parkausweis wird jeweils für ein Jahr für eine Verwaltungsgebühr von 30,70 Euro ausgegeben.

Weitere Informationen:

Die Parkraumzonen sind über eine Karte auf der Homepage der Stadt Fellbach einsehbar:

Bewohnerparken | Stadt Fellbach

Bewohnerausweise können digital über die Homepage der Stadt Fellbach beantragt werden:

www.fellbach.de/de/Rathaus/DienstleistungenA-Z unter dem Stichwort Bewohnerparken

Bei uns daheim

Die hier veröffentlichten Artikel wurden von Vereinen und Gemeinden, Schulen und Kindergärten, Kirchengemeinden und Initiativen verfasst. Die Artikel wurden von unserer Redaktion geprüft und freigegeben. Für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen wir keine Gewähr.