39-Jährige Fellbacher muss sich vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Foto: Patricia Sigerist

Ein 39-Jähriger wird vom Amtsgericht Waiblingen zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt.

Fellbach - Die gefährliche Körperverletzung von Kevin Maier (Name geändert) hat sich zum Schluss als nicht so gravierend entpuppt. Deshalb kam der 39-Jährige in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Waiblingen mit einer Geldstrafe von 2700 Euro davon. Der Fellbacher hatte sich mit seiner Lebensgefährtin gestritten und sie aus der Wohnung geworfen.

Damit war eine mögliche Haftstrafe vom Tisch

Die junge Frau hatte daraufhin ihren Bruder angerufen, damit der ihr beim Raustragen ihres Eigentums behilflich sei. Im Hof des Hauses kam es dann zu diversen Beleidigungen unter den drei Beteiligten, bis der Bruder zum Angeklagten sagte „er solle die Fresse halten“. Kevin Maier griff sich daraufhin eine Holzlatte und stieß sie mehrmals in den Brust- und Bauchbereich des Bruders, um ihn zu vertreiben. Der trug bei dieser Attacke diverse Hämatome davon, hatte aber nach seiner Aussage keine Schmerzen. Außerdem gab der Zeuge zu, den Angeklagten auch noch provoziert zu haben, er „soll mal richtig zuschlagen, dass es sich lohnt“.

Da die Verletzungen des Opfers nicht erheblich oder gar nachhaltig waren, gingen die Staatsanwältin und Amtsrichter Dautel schließlich von einem minderschweren Fall der gefährlichen Körperverletzung aus. Damit war eine mögliche Haftstrafe vom Tisch.

Allerdings war der Angeklagte erst einige Monate zuvor ebenfalls wegen einer Körperverletzung verurteilt worden: Er hatte seiner Freundin zwei Ohrfeigen verpasst. Amtsrichter Dautel verurteilte den 39-Jährigen, der keine Angaben zur Person und Sache gemacht hatte, daraufhin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro.