Noch setzt die Stadt Stuttgart auf Freiwilligkeit und dass die Autofahrer ihr Vehikel auf P&R-Plätze steuern. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Umweltzone Stuttgart reicht bis an die Stadtgebietsgrenzen. Bei Feinstaubalarm reicht es allerdings bisher noch aus, dort auf Bus und Bahn umzusteigen, wo in den Stadtbezirken Park- und Ride-Plätze zur Verfügung stehen. Oder aber man steigt gleich in öffentliche Verkehrsmittel ein.

Stuttgart - Am 1. März 2008 wurde erstmals eine Umweltzone für Stuttgart eingerichtet, um die Stadt vor Abgasschadstoffen zu schützen. Zufahrt ins Stadtgebiet haben nur noch Autos mit grüner Umweltplakette. Auf den Anzeigetafeln zum Feinstaubalarm ist diese Umweltzone erwähnt, allerdings beharrt die Stadt momentan noch nicht darauf, dass Pendler ihr Auto an den Stadtgebietsgrenzen stehen lassen.

„Unser Anliegen ist es, die Hauptverkehrsachsen wie beispielsweise B 14, Pragsattel oder Neue Weinsteige zu entlasten“, sagt Jana Braun von der Pressestelle. So lange es keine Fahrverbote gibt, sondern wie seit Sonntag eben Appelle, würde man akzeptieren, „dass die Leute erst vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen, wenn sie die Stadtgebietsgrenzen bereits passiert haben“.

Falls 2018 Fahrverbote ausgesprochen werden, muss das Gebiet, das davon betroffen ist, erst noch definiert werden. Zurzeit steht den Fahrgästen zusätzlich zum normalen Angebot des Verkehrs- und Tarifverbunds die Linie U 11 zur Verfügung, die im 15- bis 20-Minuten-Takt fährt.