Wenn eine Dunstglocke über der Stadt hängt und Feinstaubalarm ausgerufen ist, soll künftig ein Verbrennungsverbot für Kaminöfen herrschen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Besitzer von Kaminöfen erhalten eine Schonfrist: Das Land veröffentlicht zwar an diesem Mittwoch seine Verordnung, die Stadt muss aber erst noch definieren, wie sie in Kraft gesetzt wird.

Stuttgart - Das Nutzungsverbot für Kaminöfen in Stuttgart während des Feinstaubalarms verzögert sich um rund zwei Wochen. Grund ist eine Satzungsänderung der Stadt. Der Gemeinderat soll sie am 16. Februar beschließen. Sie soll dann am 24. Februar in Kraft treten.

Das Land veröffentlicht an diesem Mittwoch im Gesetzblatt (www.landesrecht-bw.de) sein Verbot der Benutzung von Komfortkaminen, also von Öfen zur Holz- oder Kohleverbrennung, die zusätzlich zu anderen Heizungen betrieben werden. Die Verordnung werde in der zweiten Ausgabe des Gesetzblattes in diesem Jahr stehen, so ein Sprecher des Staatsministeriums am Dienstag. Damit greift sie allerdings noch nicht.

Stadt braucht neue Satzung

Damit diese Verordnung wirksam wird, muss die Stadt selbst eine Satzung beschließen. Da das Verbrennungsverbot, mit dem die Feinstaubbelastung reduziert werden soll, nicht ganzjährig, sondern nur an Alarmtagen gilt, muss es jeweils wie der Feinstaubalarm selbst angekündigt und auch wieder aufgehoben werden.

Satzungen, also auf das Stadtgebiet bezogene verbindliche Regelungen, kündigt die Stadtverwaltung bisher üblicherweise im städtischen Amtsblatt an, das jeden Donnerstag erscheint. Dieser übliche Weg mag für einen Aufruf, sich bei hoher Schadstoffbelastung der Luft freiwillig für Bus und Bahn zu entscheiden, genügen, für das verbindliche Verbot ist er aber zu langwierig.

Das Internet wird wichtig

Daher soll der Gemeinderat am 16. Februar eine 45 Jahre alte Bekanntmachungssatzung aktualisieren. In der revidierten Bekanntmachungssatzung steht, dass die Stadt Satzungen künftig auch über das Internet auf ihrer eigenen Homepage (stuttgart.de) bekannt machen darf. Tags darauf sollen sie zusätzlich in den örtlichen Tageszeitungen abgedruckt werden, damit „eine breite Kenntnisnahmemöglichkeit sichergestellt“ wird.

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Wenn der Feintaubalarm endet, muss das Ende des Kaminverbots ebenfalls wieder bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachungssatzung selbst kann noch nicht ins Internet gesellt werden, sondern wird am 23. Februar im Amtsblatt stehen. Sie ist am nächsten Tag gültig. Damit würde das Verbot der Komfortöfen frühestens am 24. Februar gelten. „Das Verbot ist ein neues und starkes Signal, dass es uns ernst ist. Dass wir die Bürger zu Hause besuchen und ihnen klarmachen, dass auch ihr Komfortofen ein Teil des Problems ist“, so der Leiter des Umweltamtes, Hans-Wolf Zirkwitz.

Stadt setzt zunächst Honorarkräft ein

Um das Verbot zu kontrollieren, sollen drei Stellen geschaffen werden, allerdings erst mit dem Doppelhaushalt 2018/2019. Kontrolliert werden soll dennoch bald mit Honorarkräften, die früher im Ordnungsamt tätig waren. Sie sollen auf der Grundlage von Kehrbüchern, die von Schornsteinfegern stammen, Umweltsünder auch in Mehrfamilienhäusern verorten können. Denen soll dann die Rechtslage verdeutlicht werden. Allerdings geht das nur an der Haustür, denn der Wohnungsbesitzer muss die Kontrolleure nicht an den Ofen lassen.