Die Gegend rund um das Neckator ist in Stuttgart besonders vom Feinstaub belastet. Foto: dpa

Die Deutsche Umwelthilfe wirft dem Land Baden-Württemberg vor, dass es bewusst Gerichtsurteile ignoriert. Zudem droht die DUH mit weiteren rechtlichen Schritten.

Stuttgart - Baden-Württemberg setzt sich beim Thema Fahrverbote nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bewusst über Recht und Gesetz hinweg. Sollte das Land sich weiter weigern, Fahrverbote für Euro-5-Diesel mit einem Termin in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen, werde die DUH weitere rechtliche Schritte gehen, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Freitag. Mit Beschluss vom Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Land eine neuerliche Frist - bis zum 31. August - gesetzt, Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 5 in den Plan für saubere Luft in der Landeshauptstadt zu schreiben.

Diese Vorgabe ist nicht neu für Baden-Württemberg. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote grundsätzlich erlaubt sind, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Nach Darstellung des Verwaltungsgerichts Stuttgart darf das Land Fahrverbote für jüngere Diesel der Euronorm 5 nicht auf einen „völlig unbestimmten“ späteren Zeitpunkt verschieben.

Stuttgart kämpft seit langem gegen viel zu hohe Feinstaub- und Stickoxid-Werte. Stickoxide sind Gase, die unter anderem die Atemwege und Augen reizen können.

„Ich muss Gerichtsentscheidungen auch beachten als Bürger“, sagte Resch. Sollte das Land dieser Vorgabe nicht bis Ende August nachgekommen, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro.

Gegen die Entscheidung (13 K 3813/18) vom Donnerstag ist noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim möglich.