Stuttgarts Luft muss besser werden – Kläger vom Neckartor fordern auch in Stuttgart Fahrverbote an kritischen Tagen Foto: dpa

Wenn wegen der Wetterlage mit erhöhten Feinstaubwerten zu rechnen ist, müssen in Paris und einigen anderen europäischen Städten manche Autos draußen bleiben: entweder die mit geraden oder mit ungeraden Kennzeichen. Rechtlich wäre das auch in Stuttgart möglich.

Stuttgart - Im Ordnungsamt der Landeshauptstadt liegt eine interessante rechtliche Studie. Ihr Tenor: Was in der französischen Hauptstadt Paris an Tagen mit kritischer Wetterlage und absehbaren Überschreitungen des Feinstaubgrenzwertes unternommen wird, wäre rechtlich auch in Stuttgart möglich. Diese Botschaft birgt Zündstoff.

Ginge es nach den Klägern aus dem Umfeld des bundesweit berüchtigten Feinstaub-Brennpunktes Neckartor in Stuttgart, dann würden die Behörden von Stadt und Land diese Regelung umgehend einführen. Begründung: So könne man nicht nur die Feinstaubbelastung unter den Grenzwert drücken, sondern auch die Stickstoffdioxidwerte, die in Stuttgart momentan noch mehr Sorgen bereiten als der Feinstaub.

Am vergangenen Montag hat der Rechtsanwalt (und frühere Grünen-Stadtrat) Roland Kugler die Forderung in einer Pressemitteilung im Namen der Kläger ausgesprochen. Seit nunmehr zehn Jahren würden die Grenzwerte in Stuttgart überschritten, bis heute seien aber keine wirklich wirksamen Maßnahmen ergriffen worden, um die Verkehrsmenge in der Stadt zu reduzieren.

Dies aber gilt vielen Experten als notwendig, weil Autohersteller und Behörden im Kampf gegen die Schadstoffe zwar manche Teilerfolge erzielten, an den Straßen trotz technischen Neuerungen aber immer noch dicke Luft herrscht. Zur Reduzierung des Feinstaubs hat die Europäische Union deshalb schon lang weitere Maßnahmen in Stuttgart angemahnt. Ein weiterer blauer Brief, der sich auf die erhöhte Stickoxid-Konzentration bezieht, ist schon angekündigt. Er wird noch vor den Sommerferien erwartet. Bis Anfang 2016 soll und muss der Luftreinhalteplan Stuttgart nachgerüstet sein, wenn keine Strafzahlungen fällig werden sollen. Deswegen herrscht in diesen Tagen große Betriebsamkeit in Stuttgart.

Mit geraden oder ungerade Ziffern, das ist die Frage

Im nachgerüsteten Luftreinhalteplan müsste das Pariser Modell enthalten sein, finden der Rechtsanwalt Roland Kugler und die Kläger vom Neckartor. Das bedeutet: Wenn wegen der Wetterlage überhöhte Luftschadstoffwerte absehbar scheinen, wird die Verkehrsmenge verringert. Autofahrer werden aufgefordert, auf weniger schadstoffträchtige Verkehrsmittel umzusteigen. An einem Tag dürfen dann nur Autos mit ungeraden Ziffern auf den Kennzeichen rein, am anderen Tag Autos mit geraden Ziffern – oder umgekehrt. „Ausnahmen gibt es nur für Fahrzeuge mit mindestens drei Insassen", sagt Anwalt Kugler.

Die Rechtsgrundlage dafür wäre mit der bestehenden Polizeiverordnung auch in Stuttgart vorhanden, wenn diese Maßnahme im Luftreinhalteplan vorgesehen wäre. Oder wenn der Stadtverwaltung darin ein Zielwert für die Schadstoffbelastung vorgegeben wäre, dessen Einhaltung unbedingt sicherzustellen ist. Das sei die Erkenntnis des zuständigen Sachgebietsleiters, verlautet vom städtischen Ordnungsamt.

Die Rechtsgrundlage ist aber das eine, der politische Willen das andere. Bisher ist das Pariser Modell nur ein Aspekt, den Stadt und Land prüfen, kein favorisiertes Instrument. Die Verkehrsbeschränkung nach Pariser Art sei ziemlich willkürlich und nicht sehr gerecht, sagt Edgar Neumann, Sprecher des Verkehrsministers. Außerdem könnten manche Autofahrer auf einen Zweitwagen mit passendem Kennzeichen zurückgreifen, damit sie doch fahren dürfen, meint Ulrich Reuter, Chef der Abteilung Stadtklimatologie im städtischenUmweltamt. Mit einer Verkehrsverringerung um 50 Prozent könne man kaum rechnen. Immerhin: „20 Prozent wären auch was.“ Das ist übrigens just die Marge, die OB Kuhn für die dauerhafte Verkehrsreduzierung im Stuttgarter Talkessel anstrebt. Mit Maßnahmen wie dem Jobticket für städtische Mitarbeiter und dem Parkraummanagement, das Pendler von der Stadt fernhalten soll, hat er auch Schritte zu diesem Ziel unternommen.

Einen Feinstaubalarm, mit dem man Autofahrer an kritischen Tagen zum Umsteigen auffordert, hat auch Kuhn schon als Ziel ausgegeben, allerdings soll an die Autofahrer appelliert werden.

Ulrich Reuter hält auch nicht viel vom aufwendigen Pariser Modell, mehr von der blauen Umweltplakette, die Minister Hermann 2020 einführen möchte und die die grüne Plakette als Freifahrschein für Autofahrer in Stuttgart ablösen würde. Die Anforderungen an die Abgasreinigung würden dann vor allem für Dieselfahrzeuge steigen, die bisher zu viel Stickoxid produzieren. An der blauen Plakette müsste auch der Bund mitwirken, der ja auch erster Ansprechpartner der EU für die Einhaltung der Grenzwerte sei, sagt Reuter. Bei der Citymaut wäre das ebenso. Mit ihr würde man eine Art Eintrittsgeld für Autofahrer erheben. Reuter könnte ihr durchaus etwas abgewinnen, weil sie niemand die Einfahrt ganz verbiete, aber manchen abschrecke, der bezahlen müsste. Doch vor allem OB Kuhn hat die Citymaut aus seinen Überlegungen bisher ausgeklammert, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gebe – und sie zur schnellen Problemlösung nicht tauge.

Aus Sicht des Stadtklimatologen Reuter drängt die Zeit aber auch. Schon das Zieljahr 2020 für die blaue Plakette ist ihm zu fern. Eine Beschleunigung wäre ihm lieber.