Die Deutsche Umwelthilfe fordert Fahrverbote für ganz Stuttgart. Foto: dpa

Oberwasser für die Retter der Stuttgarter Luft: Nach dem Teilerfolg eines Anwohners von Deutschlands Feinstaub-Hotspot Neckartor zielen Umweltschützer auf Fahrverbote für den ganzen Talkessel ab.

Stuttgart - Nachdem ein Bürger verbindliche Fahrverbote für Deutschlands Feinstaub-Hotspot am Stuttgarter Neckartor erreicht hat, fordert die Deutsche Umwelthilfe Ähnliches für die ganze Stadt. Noch in diesem Jahr müssten Land und Stadt wirksame Maßnahmen ergreifen, um die anhaltend miese Luft im gesamten Talkessel zu verringern, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Für eine Klage der DUH bei der gleichen Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart sei er sehr zuversichtlich.

Während der direkt am Neckartor lebende Bürger im dem am Dienstag gefundenen Vergleich mit dem Regierungspräsidium nur Fahrverbote vor seiner eigenen Haustür erreichen konnte, habe die DUH Klagebefugnis für die ganze Stadt, erklärte Resch. Diese werde er nutzen, um konkrete Maßnahmen zur Luftverbesserung in der Landeshauptstadt gerichtlich zu erzwingen. Studien belegten, dass die EU-Grenzwerte etwa für Stickstoffdioxid eben nicht nur am Neckartor überschritten würden, sondern auch an Krankenhäusern, Schulen oder Kindergärten.

Unter dem Strich zeigten alle Messwerte, so Resch, dass es eine deutliche Reduzierung der Luftverschmutzung nur geben wird, wenn man das Verkehrsaufkommen reduziert. 2015 waren die verbindlichen EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Stuttgarter City wieder um das Doppelte überschritten worden. Der erlaubte Jahreswert für Feinstaub war Mitte April schon fast erreicht.

Ab 2018 kommen Fahrverbote am Neckartor

Im Vergleich sagte das Regierungspräsidium dem Bürger verbindlich zu, die Verkehrsbelastung an der Kreuzung Neckartor ab 2018 über Fahrverbote an Tagen mit Feinstaubalarm um 20 Prozent zu reduzieren. Möglich sind Umleitungen oder auch Sperrungen für bestimmte Fahrzeuge. Der Umweltverband BUND sieht darin Licht und Schatten: Endlich seien verbindliche Fahrverbote gerichtlich festgeschrieben worden, sagte Gerhard Pfeifer. Negativ sei aber, dass die Regelung erst ab 2018 gilt - obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für Fahrverbote längst vorlägen.

Land und Stadt verweisen stets auf einen Katalog mit einer Vielzahl an Maßnahmen für bessere Luft in Stuttgart: von der Einrichtung einer Umweltzone mit Fahrverboten für ältere Autos, über ein Lkw-Durchfahrtverbot bis zu diversen Temporeduzierungen und den bundesweit einzigartigen Feinstaubalarm. Fahrverbote seien erst dann angedacht, wenn etwa mit freiwilligen Appellen zum Autoverzicht beim Feinstaubalarm nicht genug erreicht werde. Pfeifer sagte: „Das Land und die Stadt Stuttgart sollten sofort, entschlossener und vor allem furchtloser bei der Luftreinhaltung einen Gang höher schalten, bevor sie durch weitere Klagen eingeholt werden.“