Wer keine Waschmaschine zuhause hat, kann sonntags keinen Waschsalon nutzen. Foto: Lichtgut/Zweygarth (Symbolbild)

Nach einer Beschwerde muss ein Anbieter seinen Waschsalon fortan sonntags geschlossen lassen. Andere haben geöffnet. Wie reagiert die Stadt auf diese Unterschiede?

Stuttgart - Nachdem ein im Januar eröffneter Waschsalon am vergangenen Wochenende seine Öffnungszeiten anpassen musste, will die Stadt auf Mitbewerber des Unternehmens zugehen. Dabei geht es um die Durchsetzung des Feiertagsgesetzes, das die Öffnung der Betriebe an Sonn- und Feiertagen untersagt.

Der neue Salon hatte sich bei den Öffnungszeiten an den umliegenden Betrieben orientiert und ebenfalls sieben Tage in der Woche aufgemacht. Nach einer Anwohnerbeschwerde machte er am Sonntag dicht. Da über die Kollegen des Neulings in der Branche keine Beschwerden vorlagen, konnten diese bislang ihre Kunden sonntags waschen lassen.

Betreiber müssen sich über die Gesetzeslage informieren

Das Feiertagsgesetz untersagt gewerbliche Tätigkeiten, die nicht zwingend sonntags stattfinden müssen. Darunter fällt das Waschen beziehungsweise das Anbieten von Waschmaschinen und Trocknern in Salons. Dennoch zeigt ein Blick ins Internet, dass etliche Waschsalons an Sonntagen offen sind. Diese Recherche stellte auch der Elektrotechniker Reinhard Knoll an, der Mitte Januar im Westen der Stadt den Salon Waschküche an der Hölderlinstraße eröffnete. „Diesen Sonntag haben wir unsere Schließanlage umprogrammiert, so dass die Tür geschlossen blieb“, sagt er. Beim Gang durch die Stadt sah man jedoch am Wochenende Menschen in diversen Salons Berge von Wäsche waschen.

Das hat nun auch das Ordnungsamt erfahren, das seither immer dann einschritt, wenn es von einem Verstoß gegen das Gesetz erfuhr – durch Beschwerden wie die des Anwohners im Westen. „Die Betreiber sind verpflichtet, sich vorm Eröffnen über die gesetzliche Lage zu informieren und diese einzuhalten“, sagte eine Sprecherin der Stadt. Darauf werde man die Waschsalons nun hinweisen.