Ein Gericht hat das Ortenau Klinikum und einen Arzt wegen schwerer Behandlungsfehler zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. (Symbolbild) Foto: dpa

Das Ortenau Klinikum in Offenburg und ein Arzt mehr als eine halbe Million Euro Schmerzensgeld zahlen. Bei der Frühgeburt eines Kindes im Jahr 2008 war es zu Komplikationen gekommen. Das Mädchen erlitt Hirnblutungen, die unter anderem Bewegungsstörungen, Blindheit und Epilepsie auslösten

Offenburg - Wegen schwerer Behandlungsfehler bei einer Frühgeburt müssen das Ortenau Klinikum in Offenburg und ein Arzt mehr als eine halbe Million Euro Schmerzensgeld zahlen. Eine heute schwerbehinderte Achtjährige bekommt insgesamt 550 000 Euro plus Zinsen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Offenburg nach einem entsprechenden Urteil am Freitag. Bei der Frühgeburt des Kindes im Jahr 2008 war es zu Komplikationen gekommen. Das Mädchen erlitt Hirnblutungen, die unter anderem Bewegungsstörungen, Blindheit und Epilepsie auslösten (Az.: Aktenzeichen: 3 O 386/14).

Ob die Klinik gegen das Urteil vorgeht, war zunächst offen. Der Verteidiger kündigte an, es zunächst prüfen zu wollen. Ihm zufolge würde ein Versicher die Summe zahlen.

Die Beklagten - die Klinik und ein damals zuständiger Arzt - hätten nicht beweisen können, dass es ohne ihre Fehler auch zu Hirnblutungen gekommen wäre, befand das Gericht. Sie müssen auch für Zukunftsschäden des Mädchens haften. Das Kind sitzt im Rollstuhl und kann weder sprechen noch sehen.

Auch ein materieller Schadenersatz steht dem Mädchen zu

Auch ein materieller Schadenersatz steht dem Mädchen nach Ansicht des Gerichts zu. Die geforderte Summe von 65 000 Euro müsse aber noch geklärt werden. Die Klage gegen eine weitere Ärztin wurde aus Mangel an Beweisen abgewiesen.

Das Gericht hatte beiden Seiten zuvor einen Vergleich in Höhe von 615 000 Euro Schmerzensgeld an die Familie vorgeschlagen. Einem Justizsprecher zufolge war in dieser Summe bereits der materielle Schadensersatz eingerechnet. Die Klinik lehnte das jedoch ab. Die Schmerzensgeldsumme von 550 000 Euro sei vergleichsweise hoch, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde.

Beim Allgemeinen Patienten-Verband in Marburg sah man das anders. Die Höhe sei zwar angemessen, liege aber noch im unteren Bereich, sagte Präsident Christian Zimmermann. Für zu gering hielt er die angesetzten 65 000 Euro an materiellem Schadenersatz: „Da entstehen doch schon allein im Monat Kosten in Höhe 1000 bis 2000 Euro für das schwerstgeschädigte Kind“, sagte Zimmermann. Geburtsschäden hätten im Behandlungsbereich die schwerwiegendsten Folgen und führten zu den höchsten Schadenersatzforderungen.