Der Gemeinderat hat eine neue Satzung über das Füttern von Tieren beschlossen. Foto: dpa

Tauben, Enten, Schwäne, Gänse oder auch Sumpfhühner dürfen künftig nicht mehr gefüttert werden.

Bad Cannstatt - Tauben, Enten, Schwäne, Gänse oder auch Sumpfhühner dürfen künftig nicht mehr gefüttert werden. Das Verbot gilt auf allen Grünflächen oder öffentlichen Gewässer im Stadtgebiet. Die dazu gehörige Satzung hat der Gemeinderat am Donnerstag beschlossen.

Tauben dürfen seit 1964 nicht gefüttert werden. 1991 wurde das Verbot auf Wildtauben und 1997 auch auf Enten und Schwäne ausgeweitet. Die neue Satzung umfasst nun das ganze Stadtgebiet und alle Vögel.

Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Gänse und Rallenartige (Sumpfhühner und Co.) entspricht nicht nur den praktischen Anforderungen, sondern wird von Experten ausdrücklich empfohlen. Für die Umwelt und die Gesundheit ist es gleichgültig, welche Vögel gefüttert werden, zum anderen hat sich die Vermehrung von Gänsen und Rallen so verändert, dass ein Fütterungsverbot gerechtfertigt ist. Zudem wirken die Fütterungen negativ auf das Verhalten der Tiere – da im Wesentlichen nur dominante Tiere profitieren. Sie werden zum Teil überfüttert und krank.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Es droht ein Bußgeld von einmalig 35 Euro, bei Wiederholung bis zu 5000 Euro.