Nach den dicken Brummis sollen auch die kleineren Transporter bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse zahlungspflichtig werden. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Zum 1. Juli werden Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse auf den Bundesfernstraßen zahlungspflichtig. Allerdings macht Verkehrsminister Wissing eine Unterscheidung, die sogar seine liberalen Parteifreunde aufbringt.

Knapp ein Monat bleibt vielen Gewerbetreibenden Zeit, um sich auf die Mautpflicht für kleinere Transporter vorzubereiten. Zum 1. Juli soll sie bereits ab 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Bundesstraßen greifen – bisher gilt sie ab 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse. Das Handwerk darf aufatmen: Erfolgreich hatte der Zentralverband ZDH um Erleichterungen für einen Großteil der handwerklichen Tätigkeiten und Transportvorgänge gerungen. Betriebe können ihre Fahrzeuge vorab für diese „Handwerkerausnahme“ anmelden.