Spaß muss sein an Fasching. Bei täuschend echten Waffen hört der Spaß aber auf. Foto: dpa (Symbolbild)

Wer sich an Fasching täuschend echt verkleidet, trägt nicht unbedingt zum Frohsinn bei. In einem Stuttgarter Lokal hat sich ein Mann mit einem Accessoire Ärger eingehandelt.

Stuttgart - Nicht wirklich lustig hat die Polizei ein Accessoire gefunden, das ein als Cowboy verkleideter Mann am Dienstag für sein Faschingskostüm verwendet hat. Er muss wegen der Waffe, die er am Gürtel hatte, mit einer Anzeige rechnen. Zwar ist eine Spielzeugpistole zu einem Kostüm an Fasching weder unüblich noch ein Problem. Im vorliegenden Falle sah sie aber so echt aus, dass die Waffe des Mannes womöglich verboten war.

Ein Gast mit Ahnung von Waffen schlägt Alarm

Der Mann hatte beim Feiern in einem Lokal an der Calwer Straße eine täuschend echte Nachbildung eines Revolvers der Marke Colt dabei. Die zeigte er gegen 19.30 Uhr einem anderen Gast, der zufällig auch noch Ahnung von Waffen hatte, wie ein Polizeisprecher am Mittwoch berichtete. Daher habe der Gast die Polizei verständigt – er befürchtete, die Waffe könnte echt sein.

Die Beamten nahmen den 51-jährigen vorläufig fest, der am frühen Abend schon betrunken gewesen sein soll, und schauten sich den Colt an. Er habe ihn für weitere Überprüfungen freiwillig abgegeben. Wenn die Experten zu der Ansicht kommen, dass der Revolver in die Kategorie der sogenannten Anscheinwaffen fällt, dann dräut dem Mann eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Anscheinwaffen sind Pistolen, Revolver oder Gewehre, die zwar nicht zum Schießen genutzt werden können, aber täuschend echt aussehen.