Manche wollen in der fünften Jahreszeit alle Fünfe gerade sein lassen. Für ein Feiern ohne Reue gelten bei närrischen Events etwa Messerverbote.
Für manche gibt es nur zwei Jahreszeiten – Fasching und Nicht-Fasching. Fans der närrischen Tage wollen zwischen Konfetti, Livemusik und fantasievoller Kostümierung unbeschwert feiern – ohne Schlägereien, Übergriffe oder Straftaten. Damit das möglich ist, kündigt die Polizei für den Kreis Esslingen vermehrte Kontrollen bei größeren Veranstaltungen und Umzügen an – und gibt Tipps für ein sicheres Festen.
Die meisten wollen nur Spaß habe n. Doch manche können mit närrischem Spaß nicht umgehen. Im Februar 2024 etwa war es in Neuhausen auf den Fildern am Rande einer Fasnetsveranstaltung zu einer folgenschweren Schlägerei gekommen. Gegen 19.45 Uhr seien laut damaligem Polizeibericht im Bereich der Bahnhof- und der Esslinger Straße eine Gruppe aus 15- bis 19-Jährigen und ein 18-Jähriger miteinander in Streit geraten. Tätlichkeiten seien die Folge gewesen. Die Auseinandersetzung habe sich in die Waagenbachstraße verlagert, wo ein 37-Jähriger mit einem Messer bedroht und niedergeschlagen worden sei. Er habe sehr schwere Gesichtsverletzungen erlitten. Auch ein 34-Jähriger, der schlichtend eingreifen wollte, soll mit dem Messer bedroht worden sein. Er sei unverletzt geblieben.
Auch zur Verhinderung solcher Vorfälle sind laut Polizeisprecher Christian Wörner bei närrischen Events Messer jeglicher Art verboten: „Dies gilt uneingeschränkt, nicht nur in Festhallen, sondern beispielsweise auch auf Umzügen.“ Bei Polizeikontrollen im Kreis Esslingen könnten Menschen angehalten, befragt, die mitgeführten Sachen in Augenschein genommen und Personen nach Messern durchsucht werden. Manche Einsatzkräfte seien durch Warnwesten mit der Aufschrift „Polizei“ gut erkennbar, andere seien in Zivil unterwegs. Im Bedarfsfall können auch Drohnen zum Einsatz kommen.
Schon ab 0,3 Promille kann es Probleme geben
Während der närrischen Hochphase vom Schmotzigen Donnerstag bis Faschingsdienstag waren laut Polizei beispielsweise im Jahr 2024 insgesamt 15 Verkehrsteilnehmer im Kreis Esslingen bei Kontrollen alkoholisiert hinter dem Steuer erwischt worden. „Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt“, meint Christian Wörner, sollte auch beim Alkohol Vernunft wallten.
Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut könnten Fahrer mit dem Gesetz in Konflikt geraten und den Führerschein verlieren. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gelte ohne Ausnahme die Null-Promille-Grenze. Mit steigendem Alkoholkonsum nehme auch die Gefahr zu, Opfer einer Straftat zu werden oder sich selbst zu einer hinreißen zu lassen. Empfohlen wird die Bildung von Fahrgemeinschaften oder die Nutzung eines Taxis.
Fasnet für alle. Auch für Kinder und Jugendliche. Die Jugendschutzbestimmungen aber, so die Polizei, würden Erwachsene mit in die Pflicht nehmen: „Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren.“ Für sie sei auch Alkohol jeder Art tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren dürfe zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Doch der Ausschank oder das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken oder Alcopops – seien nur an Volljährige erlaubt.
Bei K.o-Tropfen-Verdacht ist schnelles Handeln gefragt
Es fühlt sich an wie zu viel Alkohol. Aber es können auch K.o.-Tropfen sein. Die Polizei empfiehlt daher in der Fasnet, bei Feiern Getränke immer im Auge zu behalten. Von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften sollten keine offenen Drinks angenommen werden. „Die Substanz ist im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar“, sagt Christian Wörner. Daher sei es wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin untersuchen zu lassen.