Die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft für Paare, Freunde und Wahlverwandte hat nichts mit einer Art Ehe für Unentschlossene zu tun, sagt die Bonner Familienrechtsexpertin Nina Dethloff.
Berlin - Frau Professorin Dethloff, die Ampel will den Rechtsrahmen für eine Verantwortungsgemeinschaft schaffen. Das klingt nach einer Art Ehe für Unentschlossene. Was bedeutet so ein Bund?
Nein, ein Bund für Unentschlossene sollte sie gerade nicht sein! Lebens- und Familienformen sind heute vielfältiger denn je. Menschen übernehmen jenseits der Ehe in ganz unterschiedlichen Konstellationen Verantwortung füreinander. Oftmals geschieht dies durch gemeinsam Alleinerziehende oder Senioren, ebenso aber durch unverheiratet mit ihren Kindern zusammenlebende Eltern, in Patchworkfamilien oder Mehrelternkonstellationen. Gemeinsam ist all diesen Fällen, dass die Betreffenden einander nicht wie Fremde gegenüberstehen. Das soll durch die Schaffung einer Verantwortungsgemeinschaft auch rechtlich anerkannt werden.
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Und was bedeutet er nicht – im Vergleich zur Ehe oder Verpartnerung?
Was ein solcher Bund genau bedeutet oder nicht, wird von seiner Ausgestaltung im Einzelnen abhängen, die noch nicht ganz klar ist. Um der genannten großen Vielfalt der Konstellationen gerecht zu werden, wird es – und so ist es wohl auch beabsichtigt – jedenfalls darauf ankommen, abgestufte Modelle mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten vorzusehen. Was für eine Seniorengemeinschaft passend ist, muss es nicht für eine Regenbogenfamilie sein – ‚One size does not fit all‘. Während insbesondere Auskunfts- und Vertretungsrechte für den Fall schwerer Krankheit in vielen Gemeinschaftsformen bedeutsam sind, kann in anderen auch ein Bedürfnis nach weiteren Rechten und Pflichten bestehen. Zu denken ist etwa an Unterhalt oder einen Vermögensausgleich bei Auflösung der Gemeinschaft.
Kann man all das nicht ohnehin vertraglich regeln?
Manches könnte tatsächlich vertraglich geregelt werden, aber keineswegs alles. Nicht möglich ist dies insbesondere im Verhältnis zum Staat, also etwa für staatliche Leistungen und steuerliche Vergünstigungen, die an die wechselseitige Übernahme finanzieller Verantwortung anknüpfen, oder für die Anerkennung von Pflegezeiten. Aber auch soweit eine vertragliche Regelung möglich wäre, wird oft keine getroffen – sei es, weil man sich nicht früh genug Gedanken darüber macht oder weil die Dinge zu komplex erscheinen.
In Frankreich gibt es schon lange eine ähnliche Möglichkeit. Wie groß ist der Anteil derer an der Gesellschaft, die zu diesem Weg greifen? Gibt es Schätzungen, wie viele Menschen in Deutschland eine Verantwortungsgemeinschaft nutzen könnten?
Der französische pacte civil de solidarité, kurz PACS wird in diesem Zusammenhang oft angeführt, ist aber mit einem Modell der Verantwortungsgemeinschaft, das abgestufte Regelungen für vielfältige Konstellationen bereithalten soll, nur sehr eingeschränkt vergleichbar. Wie hoch die Zahl potentieller Verantwortungsgemeinschaften ist, wird wiederum von deren Ausgestaltung im Einzelnen abhängen. Ein besonders großes Bedürfnis nach einem rechtlichen Rahmen besteht sicherlich für die erhebliche Zahl an Gemeinschaften, in denen heute mit gemeinsamen Kindern zusammenlebende Eltern für die Kinder und füreinander Verantwortung übernehmen. Die Regelung der Verantwortungsgemeinschaft sollte genutzt werden, um in diesen Fällen für die Kinder und die schwächere Partei vor allem bei Trennung einen Mindestschutz vorzusehen. Wichtig wäre etwa, im Interesse der Kinder die Wohnung einer Partei zuweisen oder gewisse Ausgleichsansprüche zusprechen zu können. In vielen anderen europäischen Ländern hat sich dafür ein Modell bewährt, das auf das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kindern abstellt und auf eine Registrierung dieser Verantwortungsgemeinschaft verzichtet, die nämlich – ebenso wie eine vertragliche Regelung – häufig unterbleibt.
Helfen solche leichtere Regelungsmöglichkeiten auch dem Staat?
Auf jeden Fall! Private Übernahme von Verantwortung zu fördern, entlastet die Allgemeinheit.
Und wenn der Bund auseinandergeht? Ist mit einer steigenden Zahl an Rechtsstreitigkeiten zu rechnen?
Streit gibt es schon heute – und das vor allem bei Trennung unverheirateter Paare. Hier jedenfalls für die Auflösung von Lebensgemeinschaften mit Kindern mit der Verantwortungsgemeinschaft einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, würde daher Streit reduzieren und nicht vermehren.
Das Gespräch führte Katja Bauer
Die Expertin
Professorin
Familienrecht ist das Spezialgebiet der Rechtswissenschaftlerin Nina Dethloff. Die Professorin hat den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht an der Universität Bonn inne und ist und seit 2003 Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht.