Wegen der Nahrung für Mattis haben seine Eltern gegen das Land geklagt. Foto:  

Ein sechsjähriger Junge ist auf sehr spezielle Nahrung angewiesen. Seine Eltern kämpfen dafür, dass die Kosten dafür vom Land erstattet werden. Nun gibt es eine Entscheidung.

Stuttgart - Das Land verweigert zurecht die Erstattung von teurer Spezialnahrung für ein behindertes Kind. Dies hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden.

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Geklagt hatte eine Familie, deren schwer behinderter Sohn über eine Magensonde mit Spezialkost ernährt werden muss. Die Beihilfe des Landes, die den Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung verbeamteten Vaters bezahlt, übernimmt für die Spezialnahrung nur einen Teil der Kosten. Rund 1400 Euro im Jahr muss die Familie selbst aufbringen. Dies widerspreche der Fürsorgepflicht des Landes gegenüber seinen Bediensteten, argumentierte die Familie. Dies sei nicht der Fall, urteilte nun das Gericht. Die Sondenkost in diesem Fall sei nicht als Arzneimittel zu bewerten, und der Eigenanteil nicht als unzumutbare Belastung.

Die Familie hofft nun auf politische Unterstützung, damit die Beihilfeverordnung geändert werden kann. Andere Bundesländer erstatten die Kosten für jegliche Sondenkost vollständig.