Familie Khan schläft quer auf dem Bett. Die kleine Alina kommt ans obere Ende des Bettes, damit sie nicht runterfällt. Für ein Babybett ist zu wenig Platz in der Wohnung. Foto: /Horst Rudel

Familie Khan lebt auf 17 Quadratmetern in Oberesslingen. Seit eineinhalb Jahren kämpft die Mutter um eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Khans gehören zu den Leidtragenden von Bearbeitungsstau und Personalmangel in den Behörden.

Die Welt, die Alina auf eigene Faust erkunden kann, misst zwei mal zwei Meter. So groß ist das Bett der Familie Khan. Hier spielt das sieben Monate alte Mädchen mit Greiflingen, hier schläft es mit seinen Eltern, hier wird Alina Krabbeln lernen müssen. Denn hinter der Bettkante beginnt eine unwirtliche Zone, die ihre Eltern von ihr fernhalten. Der Boden ist eiskalt und feucht, und an den Wänden kriecht der Schimmel hoch. Die Wohnung hat keine Heizung. Was der Elektroheizkörper von Saturn an Wärme abgibt, steigt sofort gen Decke.

 

Viel Gebiet könnte Alina ohnehin nicht erobern. Die Ein-Zimmer-Wohnung an der Schorndorfer Straße in Esslingen misst 17 Quadratmeter, auf denen die Familie schläft, kocht, isst, wäscht und das Gewaschene aufhängt. Jeden Morgen sammelt sich am Schlitz unter der Haustür eine Lache aus Kondenswasser. Familie Khan würde gern umziehen. „Die Voraussetzungen sind nicht so günstig“, sagt Muhammad Khan, der Vater von Alina. Und er meint damit nicht den angespannten Wohnungsmarkt.

Seine Frau Shefika lebt illegal in Deutschland. Seit mehr als eineinhalb Jahren, seit der Hochzeit im April 2021, wartet die 26-jährige Nordmazedonierin auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Ohne diese darf sie nicht arbeiten, sie erhält auch kein Arbeitslosen- oder Elterngeld, sie hat keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, sie kann nicht mal ein Konto eröffnen. Alle drei Monate fuhr sie von Esslingen nach Nordmazedonien, um dann mit einem 90-Tage-Besuchervisum erneut einzureisen. Bis sie schwanger wurde und Blutungen sie ans Bett fesselten.

Wartezeit: „höchstens acht Wochen“

Für die lange Wartezeit ist auch die deutsche Botschaft in Skopje verantwortlich. Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung ist in ihrem Fall ein Antrag auf Familienzusammenführung, für den sie zu einem Vor-Ort-Termin erscheinen muss. Mehr als ein halbes Jahr wartet Shefika Khan auf den Termin. In einigen afrikanischen Ländern sind laut der Organisation Pro Asyl sogar Wartezeiten von mehr als einem Jahr üblich. Am 20. Januar 2022 stellt Shefika Khan den Antrag.

Ihr Fall ist von der unstrittigen Sorte. Muhammad Khan stammt zwar aus Pakistan, besitzt aber seit drei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein Standardprozedere. Laut der Webseite der Botschaft dauern Anträge dieser Art maximal acht Wochen. Dieser aber liegt seit Januar 2022 in der Schublade. „Die abschließende Stellungnahme der beteiligten deutschen Behörde steht noch aus“, teilt die deutsche Botschaft auf eine E-Mail der Khans mit. Gemeint ist das Esslinger Ausländeramt.

Die Behörde erklärt in einer Stellungnahme, der Visumantrag habe bis Ende Oktober 2022 – bis sich die Khans vor Ort danach erkundigten – nicht vorgelegen. Muhammad Khan sagt dagegen, er erinnere sich genau, wie eine Mitarbeiterin in seiner Anwesenheit ein Schreiben aus Skopje im Computer gesucht und gefunden habe. Die E-Mail war offenbar liegen geblieben.

Die Familie hätte viel früher nachgehakt. Aber die Versuche, online einen Termin zu ergattern, seien vergeblich gewesen. Zweimal stellten sich die Khans um sieben Uhr morgens in die Warteschlange – wer an einem Donnerstag früh genug kommt, darf auch ohne Termin vorsprechen. Aber es waren schon zu viele vor ihnen da, und um zwölf Uhr schließt das Amt. Dass die Khans beim dritten Versuch zum Zuge kamen, war einer Aufsichtsperson zu verdanken, die mit der jungen Familie Mitleid hatte.

Der Eindruck bestätigt, was hinlänglich bekannt ist: Die Ausländerämter sind überlastet, nicht erst seit dem Ukraine-Krieg. Bevor die ersten Flüchtlinge kamen, gaben die Behörden Corona die Schuld am Bearbeitungsstau. Davor waren es die Flüchtlinge aus Syrien. Wie viele Mitarbeiter ein Amt beschäftigt, entscheiden die Kommunen.

Obwohl der Missstand seit vielen Jahren offenkundig ist, bewerten weiterhin 94 Prozent der Behördenleiter die Personalsituation als mindestens angespannt, die meisten als sehr angespannt. Das ergab jüngst eine anonyme Umfrage des Südwestrundfunks. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter litten unter Stress und sinkender Motivation. Noch größer aber ist das Leid der Menschen, die an den langsamen Mühlen der Bürokratie verzweifeln. Familien wie die Khans.

Einwanderer-Biografie wie aus dem Bilderbuch

Muhammad Khan gehört eigentlich zu den Menschen, die sich zu helfen wissen, wenn die Lage ausweglos erscheint. 2012 verlässt er, damals 21 Jahre alt, mitten im Wirtschaftsstudium die Heimat, weil er jeden Tag getötet werden könnte. Seine Familie gehört einer religiösen Minderheit an, der Ahmadiyya-Gemeinschaft, die in Pakistan verfolgt wird. „Ich hatte im Lebensmittelladen eines Glaubensbruders gejobbt“, erzählt er. Bei einem Angriff sei der Besitzer vor seinen Augen erschossen worden. Muhammad Khan erhält Asyl in Deutschland, heuert zügig bei einer Reinigungsfirma an, „um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen“, wie er sagt. 2016 beginnt er eine Ausbildung zum Fachinformatiker am Stuttgarter Flughafen, für den er bis heute arbeitet. Eine Einwandererbiografie wie aus dem Bilderbuch.

2018 lernt er über Facebook seine Frau Shefika kennen. Auch sie ist eine Ahmadi. Sie besucht ihn in Esslingen. „Als er für mich in seiner winzigen Wohnung pakistanische Speisen zubereitete, war ich mir gewiss“, erzählt sie. Im April 2019 feiert das Paar bei Verwandten in Köln Verlobung, im Juli darauf in Nordmazedonien Hochzeit nach islamischem Recht. Zunächst führen die beiden eine Fernbeziehung mit gegenseitigen Besuchen und Urlauben in Izmir, Nizza, Sofia. Erst als sie im April 2021 in Esslingen standesamtlich heiraten, zieht sie zu ihm. Ein halbes Jahr später ist sie schwanger.

Die Schwangerschaft ist von Beginn an beschwerlich. Früh steht fest, dass die werdende Mutter um einen Kaiserschnitt nicht herumkommen wird. Shefika Khan hat keinen Kontakt zu ihrer Mutter. Daher bittet Muhammad Khan seine Mutter, in den Wochen vor und nach der Entbindung nach Deutschland zu kommen. Er selbst kann seiner Frau nicht viel abnehmen. Tagsüber arbeitet er am Flughafen, abends macht er Fahrten für Uber, um am Ende des Monats Geld nach Pakistan für die Ausbildung seiner Geschwister zu schicken.

Doch so einfach ist das nicht. Die Behörden wollen sichergehen, dass Besucher aus Drittstaaten dem deutschen Staat keine Kosten bereiten und nicht länger bleiben als erlaubt. Deshalb muss der Gastgeber nachweisen, dass er über Finanzen verfügt, die der Staat bei möglichen Kosten etwa für eine Abschiebung in Anspruch nehmen kann. Muhammad Khan parkt 3500 Euro für die sogenannte Verpflichtungserklärung auf einem Sperrkonto. Die Schwiegermutter legt dem Antrag außerdem Dokumente bei, die belegen, dass sie in Pakistan eine Immobilie besitzt und ihre Kinder noch in der Ausbildung sind. Nichts deutet darauf hin, dass sie ihre Heimat dauerhaft verlassen möchte.

Die Ablehnung aus Karachi

Am 22. Juni – keine drei Wochen vor der Entbindung – kommt dennoch ein Ablehnungsbescheid vom deutschen Konsulat in Karachi. In der Anmerkung steht geschrieben: „Seitens der Fachdienste wurden Bedenken gegen die Erteilung des Visums erhoben.“ Welche Bedenken das sind, will das Auswärtige Amt nicht näher erläutern.

Die Folgen sind fatal. Nach dem Kaiserschnitt am 11. Juli 2022 muss Shefika Khan allein den Alltag mit einem Neugeborenen stemmen. Zweimal reißt die Wunde am Bauch und entzündet sich so stark, dass sie ins Krankenhaus muss. Sie hat nicht einmal eine Hebamme. Wie viele Frauen mit Migrationshintergrund war ihr nicht bewusst, dass der Hebammenmarkt hierzulande leer gefegt ist. „Ich war zu spät dran mit der Suche“, sagt sie. Genauso wenig wussten die Khans, dass Väter in Deutschland Elternzeit beantragen können. „Unser türkischer Nachbar hat uns davon erzählt“, sagt Muhammad Khan. Da ist Alina schon vier Wochen alt.

Der Vater lässt sich sofort freistellen – und schreibt verzweifelte E-Mails nach Skopje, an den Esslinger Bürgermeister, an die Bundesfamilienministerin. Denn das Genehmigungsverfahren stockt weiterhin, da sich seine Frau mittlerweile illegal in Deutschland aufhält. Das Berliner Ministerium gibt den Rat, sich an das Regierungspräsidium Stuttgart zu wenden, der Aufsichtsbehörde des Ausländeramtes. Dort antwortet man rasch: Man wolle prüfen, ob eine Ausnahme möglich sei.

Die Zeit drängt. Alina ist häufig krank. Das sei typisch bei Schimmel in der Wohnung, sagt der Arzt. Und sie braucht dringend festen Boden unter den Füßen, um Krabbeln zu lernen.