Die Polizei sucht weiterhin nach Zeugen des brutalen Überfalls. (Symbolbild) Foto: dpa/Patrick Pleul

Eine Familie wird im Mai in ihrer Wohnung in Kirchheim am Neckar brutal überfallen. Nun hat die Polizei Fotos aus einer Überwachungskamera veröffentlicht und bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung, von privater Seite ist eine Belohnung ausgesetzt.

Rund fünf Monate nach einem brutalen Überfall auf eine Familie in deren eigenen vier Wänden in Kirchheim am Neckar (Kreis Ludwigsburg) sucht die Kriminalpolizei weiterhin nach den Tätern und hat nun Fotos aus einer Überwachungskamera veröffentlicht, die die vier Tatverdächtigen zeigen sollen. Die Bilder befinden sich in unserer Fotostrecke.

Wie die Polizei berichtet, hatten mehrere bislang unbekannte Täter in der Nacht zum Donnerstag, 19. Mai 2022, an der Tür des Wohnhauses in der Brackenheimer Straße in Kirchheim am Neckar geklingelt. Als die 37-jährige Frau die Tür öffnete, wurden sie und ihr 40 Jahre alter Ehemann von den Tätern überwältigt. Die Unbekannten drangen in das Haus ein, bedrohten ihre Opfer mit einer Schusswaffe und forderten von den insgesamt fünf Hausbewohnern Bargeld sowie verschiedene Wertgegenstände. Anschließend flüchteten die Täter mit einer Beute im Wert von mehreren Tausend Euro.

Belohnung von 3000 Euro ausgesetzt

Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg hat die Ermittlungen übernommen und im Zuge dessen Aufnahmen einer Überwachungskamera sichern können, die wohl die vier Tatverdächtigen zeigen. Diese Bilder wurden am 13. Oktober in Form von Fahndungsplakaten im Bereich Kirchheim am Neckar und Gemmrigheim veröffentlicht.

Nun hat die Kripo die Bilder auch im Internet veröffentlicht und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Für Zeugenhinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung der Täter führen, wurde von privater Seite eine Belohnung von 3000 Euro ausgesetzt. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0800/1100225 bei der Polizei zu melden.

„Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Ausgeschlossen ist die Belohnung auch für einen eventuellen Tatbeteiligten. Die Belohnung wird fällig nach rechtskräftiger Erledigung der Strafsache. Die Verteilung der Belohnung gemäß § 660 BGB wird entsprechend einer eventuellen Entscheidung der Polizei-/Justizbehörden erfolgen“, schreiben Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung.