Herr A. verübt schwere körperliche Arbeit, verdient aber nur Mindestlohn. Das Geld ist extrem knapp. Frau A. würde auch arbeiten, hat aber keinen Kita-Platz für ihr jüngstes Kind. Dann liegt eine hohe Rechnung im Briefkasten. Ein Fall für die Aktion Weihnachten.
Frau A. bringt ihren jüngsten Sohn mit zum Gespräch beim Kinderschutzbund. Der Kleine ist drei Jahre alt. Sie macht sich Sorgen um ihn, weil er immer noch nicht spricht. Ihre beiden älteren Kinder hätten in dem Alter längst ganze Sätze gesagt, berichtet sie. Doch ihr Jüngster baue keinen Blickkontakt auf, was wichtig ist für den Spracherwerb. Er hat sich auch sonst anders entwickelt als die beiden großen Kinder. Er könne weder selbstständig essen noch trinken, hat inzwischen Pflegegrad 3 zugestanden bekommen.
Sie spreche viel mit ihm. „Aber er lernt nicht von mir“, sagt sie frustriert. Auch Logopädie, Ergotherapie und Frühförderung hätten keinen Erfolg erzielt. Sie glaubt, es würde etwas bringen, wenn er endlich in den Kindergarten gehen könnte. Aber die Stadt habe ihr mitgeteilt, dass er erst nächstes Jahr im September zum Zuge kommen werde. Dann wäre der Junge vier Jahre alt. „Das ist zu spät für ihn“, sagt Frau A., die den Jungen schon im Krippenalter angemeldet hatte. Er brauche andere Kinder um sich. Dazu kommt, dass sie eigentlich dringend wieder arbeiten gehen müsste. „Der Verdienst von meinem Mann reicht nicht“, erklärt die Ende 30-Jährige.
Der Mutter wurde in der Pandemie gekündigt
Herr A. verrichtet harte Arbeit in einem Metallbetrieb. Er mache das seit mehr als zehn Jahren. 2010 war die Familie nach Deutschland gekommen. Sein Körper sei inzwischen komplett kaputt. Erst an diesem Morgen habe er ihr wieder gesagt, dass er vor Schmerzen im Rücken eigentlich nicht aufstehen könne. Aber dann habe er sich doch aufgerafft und ans Band geschleppt. Er dürfe seine Stelle auf keinen Fall verlieren, erklärt Frau A. Ihr Aufenthalt, der sich einmal im Jahr verlängere, hänge an der Arbeit. Weil er nur Hilfsarbeiter ist, verdiene Herr A. Mindestlohn. Ihm fehle das Sprachzertifikat für einen besseren Job. Frau A. hat ihre Sprachkurse dagegen erfolgreich absolviert, weshalb sie zu Hause für alle Formalitäten zuständig ist.
Sie hat selbst bis 2020 im Einzelhandel gearbeitet. Dann wurde ihr pandemiebedingt gekündigt. Seither beziehen sie aufstockend Hilfe vom Jobcenter. Sie würde gerne wieder im Einzelhandel tätig werden, damit sie mehr Geld hätten und weniger Druck auf ihrem Mann lastete, aber ohne Kinderbetreuung für den Jüngsten ist das nicht möglich. Die beiden älteren Kinder gehen auf weiterführende Schulen. Die Tochter besuche eine Gemeinschaftsschule und sei dort sehr erfolgreich, sie arbeite in mehreren Fächern auf gymnasialem Niveau. Der ältere Sohn habe sich schwerer getan in der Schule. Er war zunächst auf der Förderschule, schaffte dann den Hauptschulabschluss. Nun ist er auf dem Weg zum Realschulabschluss.
Mutter unterschreibt Kostenplan, ohne ihn richtig zu verstehen
Sie spare, wo es nur geht. Die Kleidung für den Jüngsten besorgt sie gebraucht. Lebensmittel kauft sie im Discounter. Sie achtet stets auf die Angebote. Sie gingen nicht ins Restaurant und in den Urlaub seien sie ohnehin noch nie gefahren. Dass das Geld bei ihnen immer knapp ist, sorge regelmäßig für Streit zuhause. Wenn ihr Mann nach der Arbeit nach Hause komme, sei er so müde, dass er eigentlich nicht mal mehr reden wolle. Rechnungen bringen ihn regelrecht zur Verzweiflung.
Kürzlich sei er ausgerastet, als sie ihm die Rechnung vom Kieferorthopäden ihres älteren Sohnes hingelegt habe. „Ich hatte den Vertrag nicht richtig verstanden“, sagt Frau A., das habe an Sprachproblemen gelegen. Drei Modelle seien ihr vorgelegt worden: Sie habe das mittlere ausgewählt, das man ihr empfohlen habe. Als sie in der Praxis darauf hingewiesen habe, dass sie nicht viel Geld habe, habe man sie beruhigt. Das sei kein Problem, sie könne in Raten zahlen. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass nicht nur einmalig sondern immer wieder Kosten anfielen. „Alle drei Monate muss er zur Kontrolle, das kostet zusätzlich“, weiß sie inzwischen.
„Warum hast du das gemacht“?
„Warum hast Du das gemacht“, habe ihr Mann sie angeschrien. Sie hätten „ganz viel Stress“ wegen der Kosten für die Zahnspange, die bei knapp 1800 Euro liegen. Er könne nicht noch mehr arbeiten, habe er geklagt. „Was soll ich denn noch machen?“ – diese Worte der Verzweiflung haben sie getroffen. Dabei sei es keine Absicht gewesen. Sie habe selbst nur das beste gewollt, sagt Frau A.
Ihre Sozialarbeiterin beim Kinderschutzbund hat sich hilfesuchend an die Aktion Weihnachten gewandt. Sie beantrage nur für wenige Familien Hilfen. Aber in diesem Fall strampelten sich die Eltern so sehr ab – und könnten der Armut dennoch nicht entkommen. Hinzu kämen strukturelle Probleme wie der fehlende Kitaplatz. Die Benefizaktion will die Eltern entlasten und die Kosten für die Zahnspange übernehmen, die die Familie nicht selbst tragen kann.
So können Sie spenden
Konten
Sie wollen die Benefizaktion unterstützen? Die Aktion Weihnachten freut sich über jede Spende. Die Konten lauten: Baden-Württembergische Bank, IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40, oder Schwäbische Bank, IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00. Wenn Ihr Name als Spender in der gedruckten Zeitung veröffentlicht werden darf, vermerken Sie das bitte unbedingt bei der Überweisung. Sachspenden können wir aus logistischen Gründen leider nicht annehmen. Alle Artikel zur laufenden Benefizaktion lesen Sie hier und in diesem Artikel, wie die Aktion Weihnachten arbeitet und was sie in diesem Jahr besonders fördert.
Briefmarke
Eine Sonderbriefmarke kommt in diesem Jahr der Aktion Weihnachten zugute. Die Briefmarke zeigt einen Engel aus dem Kreativatelier des bhz, einer Stuttgarter Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Die Sondermarke hat einen Wert von 1,20 Euro, wobei 40 Cent (80 + 40) als Spende der Aktion Weihnachten zugutekommen. Mit den Briefmarken lassen sich Sendungen bis 20 Gramm (Brief national/Standardbrief) verschicken. Sie sind als 10er-Bogen im Online-Shop der BW-Post erhältlich. Bezogen werden können die Briefmarken hier.
Spendenkonten
Aktion Weihnachten e.V.
Baden-Württembergische Bank
IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40
BIC SOLADEST600
Schwäbische Bank
IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00
BIC SCHWDESSXXX
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