Wenn die offiziellen Parkplätze am Wasen voll sind, weichen viele Autofahrer in die angrenzenden Wohngebiete aus – und das kann teuer werden. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wenn das Frühlingsfest auf dem Wasen stattfindet, dann stellen sich Autofahrer in der Umgebung gerne auch mal ins Parkverbot. Die Stadt hält besonders Ausschau nach ihnen.

Das Frühlingsfest ist vorbei, und wenn sich bald auch die Fußball-Bundesliga sowie der VfB Stuttgart in die Sommerpause verabschiedet, dann ist erst einmal (vermutlich) mit weniger Autoverkehr rund um Bad Cannstatt und den Wasen zu rechnen.

 

Die Parkplatzsuche bei den Großveranstaltungen – sie kostet Autofahrer häufig Nerven. Und wer sein Auto unbedacht einfach irgendwo abstellt, riskiert es, abgeschleppt zu werden. Diese Erfahrung hat unlängst auch eine Influencerin gemacht, deren Gefährt von einem Baumarkt-Parkplatz abgeschleppt wurde.

Wie viele Autos wurden rund um das Frühlingsfest abgeschleppt?

Die Stadt, beziehungsweise das Ordnungsamt und die zuständige Abteilung dort, kontrolliert rund um das Frühlingsfest „besonders intensiv“, teilt die Stadt mit. „Bei Großveranstaltungen wie dem Frühlingsfest oder Fußballspielen sind deutlich mehr Menschen unterwegs – und damit steigt auch die Zahl der falsch geparkten Autos“, heißt es. Es seien deshalb mehrere Teams im Einsatz.

In diesem Jahr seien rund um das Frühlingsfest insgesamt 47 Autos abgeschleppt worden. Offenbar nahmen es in diesem Jahr deutlich mehr Besucherinnen und Besucher, die mit dem Auto aufs Frühlingsfest kamen, nicht so genau mit den Verkehrsregeln. „In diesem Jahr wurden mit 32 Abschleppaktionen deutlich mehr Autos aus den angrenzenden Gebieten entfernt als noch 2024“, teilt die Stuttgarter Pressestelle mit.

Nicht in die Statistik eingeflossen sind diejenigen Falschparker, die sich einen privaten Stellplatz ausgesucht hatten, und deren Auto dort an einen Abschlepphaken kam. Für sie gilt aber dasselbe, wie für diejenigen, deren Auto im Auftrag der Stadt weggeschafft wurde: In der Regel kostet das Abschleppen einen dreistelligen Betrag – und den zahlt der Halter.