Nur 0,5 bis 0,7 Prozent der Verwarnungen muss die Stadt zurücknehmen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Ein Führerschein ist kein Freibrief, der nur Rechte einräumt. Die Fahrerlaubnis ist auch an Pflichten gebunden. Wer Fehler macht, sollte die Größe haben, sie einzugestehen, meint unsere Polizeireporterin Christine Bilger.

Stuttgart - Ein Führerschein ist kein Freibrief. Manche halten ihn aber wohl dafür. Immer wieder gerät man an Zeitgenossen, die eine Fahrerlaubnis wohl in erster Linie erworben haben, weil sie damit jede Menge Rechte für sich in Anspruch nehmen wollen. „Nur mal eben kurz“ eine Feuerwehreinfahrt, wahlweise auch einen Behindertenparkplatz, einen Radweg oder eine private Einfahrt zu blockieren etwa. Ebenso wie das Recht, bei einer roten Ampel noch mal so richtig Gas zu geben.

Jetzt kommt die schlechte Nachricht: In erster Linie sind mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis viele Pflichten verbunden. Nämlich die, Gebote und Verbote einzuhalten. Nur wer das weiß, bekommt den „Lappen“ überhaupt ausgehändigt. Dieses Wissen erodiert im Laufe der Jahre offenbar, und analog dazu steigt die Uneinsichtigkeit. Nur so ist zu erklären, warum Tausende sich an den Schreibtisch setzen und der Verwaltung schreiben, obwohl sie wissen, dass ihr Wagen im Halteverbot stand.

Fehler sind menschlich – sie einzugestehen ebenso

Die Zahlen sprechen für sich: Nur in den allerwenigsten Fällen ist es aussichtsreich, gegen den Strafzettel zu rebellieren. Das zeigt, dass die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes in der Stadt gewissenhaft und sauber prüfen, ob jemand richtig gehandelt hat – in den allermeisten Fällen zumindest. Weniger genau nehmen es wohl die knapp 850 000 Fahrzeughalter, die Regeln missachten. Fehler sind menschlich– bei Autofahrern wie bei Verkehrsüberwachern. Sie einzugestehen auch. Das heißt im Umkehrschluss natürlich nicht, dass man sich nicht wehren soll, wenn man sich falsch behandelt wähnt. Auf jeden Fall ist es richtig, sich dann zu Wort zu melden. Deswegen räumt der Gesetzgeber diese Möglichkeit auch ein.

christine.bilger@stzn.de