Ein Abschleppdienst nimmt ein Fahrzeug an den Haken (Archivbild). Foto: Achim Zweygarth

Das Abschleppen von Falschparkern auf privaten Stellflächen wird zu einem immer größeren Geschäft. Doch offenbar üben manche Abschleppdienste Selbstjustiz – und nehmen Autos auch ohne Auftrag an den Haken.

Stuttgart - Die Ansage ist eindeutig. 250 Euro, in bar oder mit EC-Karte – sonst gibt es das Auto nicht zurück. So hätte sich der 41-jährige Familienvater den Ausflug zu einem Neubauquartier an einem Sonntagnachmittag nicht vorgestellt. Er hatte seinen Wagen auf dem Gelände einer Baustelle im Nordbahnhofviertel abgestellt – und nun steht der 41-Jährige zwölf Kilometer entfernt im Gewerbegebiet Fasanenhof im Büro einer Abschleppfirma. Die hat das Auto angeblich im Auftrag des Grundstückeigentümers abgeschleppt. Ob das alles rechtens war, lässt sich zunächst nicht überprüfen. 250 Euro jetzt – oder kein Auto. Der Betroffene zahlt mit Karte.

 

Szenen wie diese spielen sich in der Stadt immer häufiger ab. Abschleppdienste machen immer größere Geschäfte damit, im privaten Auftrag Falschparker abzuräumen. Ob Parkplätze von Gaststätten oder Einkaufsmärkten – mit den Abschleppern als Vertragspartner halten sich Firmen, Geschäftsinhaber und Wohnanlagenbetreiber ihre Stellplätze frei. Doch der Fall des 41-Jährigen hat eine neue Qualität, die nun auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft beschäftigt. Offenbar agieren Abschlepper inzwischen auch als Sheriffs ohne Auftrag. Und kassieren dabei stets über 200 Euro.

Betrug durch Vortäuschen oder nur Missverständnis?

Polizei und Staatsanwalt haben das Abschleppunternehmen vom Fasanenhof ins Visier genommen. Dabei geht es um den Verdacht eines gewerbsmäßigen Betrugs. „Die Polizei hat uns Fälle vorgelegt, die wir nun auf eine mögliche Strafbarkeit prüfen“, sagt Staatsanwaltssprecher Jan Holzner. Gewerbsmäßiger Betrug, Erpressung, Nötigung? Oder nur ein Missverständnis?

Aufgekommen ist alles auf einem Stellplatz eines Baustellenareals an der Nordbahnhofstraße, das frühere Opel-Staiger-Areal. Das Siedlungswerk errichtet dort ein sozial gemischtes Quartier mit Wohnungen, der zweite Bauabschnitt soll im Frühjahr 2018 begonnen werden. Der städtische Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) baut dort außerdem ein neues Männerwohnheim. Die Parkplätze auf dem Baugelände sind offenbar ein Geheimtipp für Fremdparker, die dies allerdings unbefugt tun.

Das Polizeirevier wird hellhörig

An einem Mittwoch gegen 19.30 Uhr stellt eine 52-jährige Autofahrerin ihren Wagen auf dem Gelände ab. Als sie gegen 21 Uhr zurückkehrt, ist das Auto verschwunden. Bei der Polizei erfährt sie, dass der Wagen von einem Abschleppdienst „standortverändert“ worden sei. Die Betroffene beharrt bei dem Abschlepper vom Fasanenhof darauf, den Namen des Auftraggebers zu erfahren. „Eine Mitarbeiterin sagte mir am Telefon, dass man einen Rahmenvertrag mit einem Bauunternehmen aus Nürtingen abgeschlossen habe“, sagt die 52-Jährige.

Der Abschlepper hat den Namen der Baufirma auch bei der Polizei als Legitimation hinterlegt. Nun wird man auch dort hellhörig: „Das zuständige Polizeirevier Wolframstraße ermittelt jetzt, was es damit auf sich hat“, sagt Polizeisprecher Tobias Tomaszewski. Klar sei, dass es ein Durchfahrtsverbot zum Baustellenareal gebe. Laut Bußgeldkatalog kostet diese Ordnungswidrigkeit 20 Euro.

Angebliche Auftraggeber dementieren

Die Nürtinger Bauunternehmung Grötz stellt klar: „Wir haben noch nie einen solchen Auftrag erteilt, und es gab auch noch nie ein Vertragsverhältnis mit dieser Abschleppfirma“, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung. Der Oberbauleiter wird noch deutlicher: „Da wird offenbar in unserem Namen abgeschleppt, um sich eine goldene Nase zu verdienen.“ Dabei sei das Bauunternehmen gar nicht der Eigentümer – und überdies seit einem knappen Jahr mit den Rohbauarbeiten fertig und nicht mehr vor Ort. „Von uns gab es nur noch ein Transparent am Bauzaun“, heißt es.

Das Siedlungswerk zeigt sich von der Abschleppaktion überrascht. „Von uns wurde kein Unternehmen mit einem derartigen Auftrag betraut“, sagt Alexander Kentsch, Leiter Projektmanagement und Infrastrukturbau beim Siedlungswerk. Man wäre auch nie auf die Idee gekommen abschleppen zu lassen, sondern hätte eher dafür gesorgt, dass das Tor des Bauzauns abends verschlossen werde, so Kentsch.

Für den Anwalt ein „klassischer Betrug“

Im Rathaus weist man die Verantwortung ebenfalls von sich. „Es gibt keinen Direktauftrag an das Abschleppunternehmen“, so Stadtsprecher Sven Matis. Zwar habe der städtische Bauherr ELW darunter zu leiden, dass dort unberechtigt geparkt werde: „Aber einfach abschleppen, das kann nur das letzte Mittel sein.“ So etwas müsse sauber begründet werden.

Die Begründung gibt es offenbar nicht. Die 52-jährige Autobesitzerin hat sich jedenfalls nicht ins Bockshorn jagen lassen. „Ich bin meinem Instinkt gefolgt und habe mich vorab bei der Baufirma und dem Siedlungswerk erkundigt“, sagt sie. Danach konfrontierte sie die Abschleppfirma telefonisch damit, dass es gar keinen Auftraggeber gebe. „Die Firma hat mir dann erklärt, dass es sich um ein Versehen handele“, sagt sie. Sie durfte ihr Auto abholen, die Rechnung über 210 Euro wurde storniert. „Da gibt es sicher viel mehr Opfer“, glaubt die 52-Jährige. Offensichtlich hat der Abschlepper weitergemacht. Der Fall des 41-Jährigen aus Feuerbach etwa ereignete sich vier Tage später. Der Betroffene hat einen Anwalt eingeschaltet. Und der ist überzeugt: „Der angebliche Abschleppauftrag ist vorgetäuscht, ein klassischer Betrug“, sagt er. Von dem betroffenen Unternehmen gibt es keine Stellungnahme. Anfragen unserer Zeitung blieben ohne Antwort.