Die genauen Umstände von Kalinkas Tod sind bis heute nicht ganz geklärt. Foto: dpa

Vor mehr als 30 Jahren starb die 14-jährige Französin Kalinka unter mysteriösen Umständen. Ihr deutscher Stiefvater wurde deshalb zu 15 Jahren Haft verurteilt. Von Donnerstag an steht der leibliche Vater Kalinkas vor Gericht: Wegen Entführung des Stiefvaters nach Frankreich.

Vor mehr als 30 Jahren starb die 14-jährige Französin Kalinka unter mysteriösen Umständen. Ihr deutscher Stiefvater wurde deshalb zu 15 Jahren Haft verurteilt. Von Donnerstag an steht der leibliche Vater Kalinkas vor Gericht: Wegen Entführung des Stiefvaters nach Frankreich.

Mulhouse - Im Justizdrama um den mysteriösen Tod der 14-jährigen Französin Kalinka vor mehr als 30 Jahren steht nun ihr leiblicher Vater vor Gericht. Der heute 76-jährige André Bamberski soll 2009 die Entführung des deutschen Stiefvaters Kalinkas nach Frankreich eingefädelt haben. Nach der Verschleppung wurde der Stiefvater, der Arzt Dieter K. (79), in Frankreich vor Gericht gestellt und zu 15 Jahren Haft verurteilt. Bamberski hat ihn immer für den Mörder seiner Tochter gehalten.

Der Prozess gegen den leiblichen Vater Kalinkas beginnt am Donnerstag im elsässischen Mulhouse und soll bis Freitag dauern. Dieter K. wird nicht im Gerichtssaal sein. „Aus gesundheitlichen Gründen“, wie sein Anwalt am Montag sagte.

Zwei Männer und Journalistin mitangeklagt

Bamberski drohen bei einer Verurteilung wegen Entführung, Beihilfe zur Gewaltanwendung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bis zu zehn Jahre Haft. Mit ihm angeklagt sind die beiden mutmaßlichen Entführer sowie eine Journalistin, die zwischen dem Vater und den Männern vermittelt haben soll.

Bamberski hat nie bestritten, die Verschleppung zugelassen zu haben. Vor Gericht will er sich jedoch wehren. „Ich habe nicht zugegeben, diese Entführung in Auftrag gegeben zu haben“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Ich habe einem Projekt zugestimmt, über das ich informiert worden bin“.

Der Arzt war 2009 von seinem Wohnort in Lindau am Bodensee ins Elsass entführt worden. Man hatte ihn gefesselt und geknebelt in der Nähe des Gerichts in Mulhouse gefunden. Die Polizei nahm ihn fest.

In Frankreich wurde Dieter K. dann wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zweimal zu 15 Jahren verurteilt, in erster Instanz im Oktober 2011 und in Berufung im Dezember 2012. Er soll vorgehabt haben, die Tochter seiner französischen Frau im gemeinsamen Wohnort Lindau 1982 sexuell zu missbrauchen, und soll Kalinka ein Beruhigungsmittel verabreicht haben. Infolge dessen soll das Mädchen dann in seinem Bett im Haus des Arztes gestorben sein. Der Stiefvater hat immer seine Unschuld beteuert.

Der Arzt war 1997 in Kempten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er eine 16-Jährige mit Schlafmitteln ruhiggestellt und vergewaltigt hatte.

Die Bundesrepublik hatte Dieter K. nie ausgeliefert, weil die deutsche Justiz schon 1987 ein Ermittlungsverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt hatte. Nach deutschem Recht gilt: Niemand darf zweimal wegen desselben Vergehens belangt werden.