Kachelmann-Anwälte haben keinen Erfolg mit Kritik an Ermittlern und Staatsanwaltschaft.

Mannheim - Niederlage für die Anwälte von ARD-Moderator Jörg Kachelmann: Die baden-württembergische Justiz hat die Dienstaufsichtsbeschwerden der Verteidigung gegen die ermittelnden Beamten und deren Vorgesetzte abgewiesen. "Wir sehen die Vorwürfe als unbegründet an", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim am Donnerstag unserer Zeitung. Kachelmann wird derzeit vor dem Landgericht Mannheim der Prozess gemacht. Er soll Anfang Februar eine langjährige Freundin in Schwetzingen vergewaltigt und dabei mit einem Messer bedroht und verletzt haben.

Kachelmanns Kölner Strafverteidiger Reinhard Birkenstock hatte im Juni die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Karlsruher Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser, den Leitenden Mannheimer Oberstaatsanwalt Alexander Frenzel sowie die im Verfahren gegen Kachelmann federführenden Beamten - Oberstaatsanwalt Oskar Gattner sowie Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge - erhoben. Zur Begründung hieß es, die Justiz habe sich mehrfach Ermittlungsfehler geleistet.

Schlamperei-Vorwurf lässt die Justiz nicht gelten

So sei der Laptop des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers zu spät beschlagnahmt und untersucht worden. Zudem seien Spuren in der Wohnung der Frau nicht rechtzeitig gesichert, Vernehmungen der Frau vorzeitig abgebrochen und die Anklage gegen Kachelmann erhoben worden, obwohl ein für ihn entlastendes Gutachten noch nicht vorlag. Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker hatte das Vorgehen der Behörden scharf kritisiert: "Die Staatsanwaltschaft Mannheim war in diesem Verfahren von blindem Jagdeifer auf einen Prominenten gepackt. Sie hat schlampig gearbeitet."

Doch die Justiz sieht das anders. "Es gibt keinerlei Anzeichen, dass die Beamten gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Jeder Staatsanwalt hat bei seinem Vorgehen einen Ermessensspielraum", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.