Harry Wörz 2009 Foto: dpa

Der Fall Harry Wörz wird am 15. Dezember erneut vor dem BGH in Karlsruhe verhandelt.

Karlsruhe - Der Fall Harry Wörz wird am 15. Dezember erneut vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Die Pressestelle des BGH bestätigte am Freitag entsprechende Informationen der „Pforzheimer Zeitung“. Es handelt sich um einen der ungewöhnlichsten Prozesse der bundesdeutschen Rechtsgeschichte: Wörz war 1998 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine damalige Frau mit einem Wollschal beinahe erwürgt haben soll. Die Frau ist seit der Tat schwer behindert und kann sich nicht mehr dazu äußern, wer der Täter war.

Nachdem schwerwiegende Mängel bei den Ermittlungen bekanntwurden, erreichte Wörz die Wiederaufnahme des Verfahrens. Im Jahr 2005 wurde er zum ersten Mal freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob jedoch den Freispruch auf und ordnete eine Neuauflage des Prozesses an. Im Oktober 2009 sprach das Landgericht Mannheim den gelernten Installateur und Bauzeichner erneut frei. Über die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage muss nun wieder der BGH entscheiden.