Der gelernte Installateur Wörz saß viereinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags in Haft - unschuldig, wie sich dann herausstellte. Foto: dpa

Bis März wird ein Gutachten zu materiellen Ansprüchen wie einer Erwerbsunfähigkeitsrente im Fall von Harry Wörz erwartet, so Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser am Freitag in Karlsruhe. Der gelernte Installateur Wörz saß viereinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags in Haft - unschuldig, wie sich dann herausstellte.

Bis März wird ein Gutachten zu materiellen Ansprüchen wie einer Erwerbsunfähigkeitsrente im Fall von Harry Wörz erwartet, so Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser am Freitag in Karlsruhe. Der gelernte Installateur Wörz saß viereinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags in Haft - unschuldig, wie sich dann herausstellte.

Karlsruhe - Das Justizopfer Harry Wörz kann in den kommenden Monaten mit einer abschließenden Entscheidung zu der von ihm verlangten Haftentschädigung rechnen. Bis März werde ein Gutachten zu materiellen Ansprüchen wie einer Erwerbsunfähigkeitsrente erwartet, sagte Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser am Freitag in Karlsruhe. „Wenn das Gutachten mängelfrei ist, werden wir dann die abschließende Entscheidung treffen.“

Der gelernte Installateur Wörz saß viereinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags in Haft - unschuldig, wie sich dann herausstellte. Im Haftentschädigungsverfahren erhielt er nach Angaben Schlossers zwei Vorschüsse: 41.900 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden mit einem Satz von 25 Euro pro Hafttag sowie einen in der Höhe nicht bezifferten Vorschuss für den materiellen Schaden.