Für die Besteuerung von Unternehmensgewinnen gibt es keine einheitlichen Regeln in Europa. Foto: dpa

Der Steuerwettbewerb zwischen den EU-Staaten muss endlich beendet werden. Die Steuersätze bei Unternehmensgewinnen und die Bemessungsgrundlage sollten vereinheitlicht werden, kommentiert Markus Grabitz.

Stuttgart - Einige der Schlupflöcher, die der Dax-Konzern BASF genutzt haben soll, um seine Steuerlast zu verringern, sind bereits geschlossen. Andere sind identifiziert und sollen in der nächsten Zeit dicht gemacht werden. Daher ist es in vielen Punkten eine Anklage, die in die Vergangenheit gerichtet ist, die der grüne Finanzexperte im Europaparlament, Sven Giegold, da erhebt. Mit dem anklagenden Ton ist es ohnehin so eine Sache. Kann man es wirklich einem Unternehmen zum Vorwurf machen, wenn es die geltenden Möglichkeiten des Steuerrechtes nutzt, um die Last seiner Abgaben zu reduzieren? Ist es nicht vielmehr die Aufgabe der Manager, genau dies zu tun? Wohlgemerkt: Dies gilt nur, wenn sich die Steuerabteilung an Recht und Gesetz hält.

Verantwortung bei den Regierungen

Die Verantwortung dafür, dass weltweit operierende Konzerne immer wieder eine lächerlich geringe Steuerschuld haben, liegt nicht bei der BASF, nicht bei Ikea oder Fiat. Auch nicht bei dem Unternehmen, das das unappetitliche Spiel der Gewinnmaximierung zur Gierbefriedigung der Aktionäre auf die Spitze getrieben hat: Apple. Schuld daran haben die Finanzminister der Länder, die mit den Privilegien, Schlupflöchern und Sonderabsprachen die weltweit tätigen Konzerne in ihr Land locken wollen. Sie erhoffen sich davon Jobs, Prestige und Steuereinnahmen – auch wenn bei Konzernniederlassungen im Briefkastenfirmen-Format in der Regel nicht viel Glanz hängen bleibt. Seit Jahren drängt zum Beispiel Deutschland auf Reformen. Die Gegner sitzen übrigens nicht auf den Cayman-Inseln oder den Bahamas, sondern in den EU-Hauptstädten. Es hat sich zwar einiges getan, aber noch immer bewegen sie sich zu wenig. EU-weit klaffen die Sätze für die Besteuerung von Unternehmensgewinnen auseinander. Ein gemeinsamer Satz bei der Körperschaftsteuer in der EU ist auf Jahre hinaus undenkbar. Vielleicht noch wichtiger als die reinen Steuersätze ist etwas anderes: Überfällig ist, dass sich die EU-Staaten auf Regeln für die Bemessungsgrundlage einigen. Ziel muss sein, dass steuerpflichtige Gewinne EU-weit nach den gleichen Kriterien definiert werden. Nur so kann dem unappetitlichen Teil des Steuerwettbewerbs, der vielfach auf Sonderabsprachen zwischen Konzernen und Steuerbehörden basiert, der Garaus gemacht werden.