Im Dezember 2022 krachte das Auto einer Mutter mit vier Kindern gegen die Kelter in Endersbach. Nun muss sich die 37-Jährige vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: die versuchte Tötung ihrer Kinder.
Die Meldung der Polizei las sich seinerzeit wie ein skurriler Unfall: Ein Wagen kommt in der Dunkelheit eines Dezembermorgens von einem Feldweg ab, prallt gegen eine Mauer, die Fahrerin und ihre vier mitfahrenden Kinder haben Glück im Unglück und überleben mit einigen Blessuren. Doch das, was am 7. Dezember 2022 bei der Kelter in Weinstadt-Endersbach geschah, hat nun ein Nachspiel vor Gericht. Der 37-Jährigen wird vorgeworfen, sie habe versucht, ihre vier Kinder und sich selbst zu töten.
Immer wieder kommen der vierfachen Mutter die Tränen, während sie von den Aufs und Abs ihres Lebens erzählt. Gefühlt sind es vor allem Abs – nur dann nicht, wenn sie von ihren Kindern erzählt. Sie schildert, wie sie 2011 ihren älteren Bruder fand, der sich erhängt hatte. Wie sie eine Affäre ihres Vaters entdeckte und ihr niemand glaubte, bis die Ehe ihrer Eltern Jahre später an ebendieser Liebschaft zerbrach. Wie sie zwei Fehlgeburten erlebte und später versuchte, ihre vier Kinder weitgehend alleine durchzubringen, trotz eines Partners, mit dem sie eine Fernbeziehung führt und für den sie sich verschuldet hat. Sie erzählt auch, wie sehr es ihr zu schaffen machte, als die Kindergarten-Eingewöhnung nicht klappte und ihr vorgeworfen wurde, ihre Kinder mit Absicht zu isolieren.
Der Wagen prallt mit 65 km/h gegen die Alte Kelter in Weinstadt
Und schließlich berichtet die Aichwälderin, eine gelernte Kauffrau, auch von jenem Morgen, an dem ihr bisheriges Leben in einem Trümmerhaufen an der Mauer der Endersbacher Kelter endete. Sie war mit den vier Kindern im Auto ziellos durch die Gegend gefahren, durch Waldstücke und Weinberge. „Ich hörte ein lautes, metallisches Geräusch, ich konnte es nicht zuordnen. Wahrscheinlich waren das die platten Reifen“, erzählt sie. Dann kam der Aufprall, „ich spürte, wie der Airbag mir ins Gesicht knallte“.
Laut den Ermittlungsakten war der VW Sharan nach einer Irrfahrt gegen 6.30 Uhr mit rund 65 Stundenkilometern gegen die Mauer der Kelter gekracht. Fahrzeug und Mauer wurden stark beschädigt. Wie durch ein Wunder waren die Verletzungen der Insassen überschaubar – eines der Kinder erlitt einen Beinbruch.
Bevor sie losfuhr, erinnert sich die 37-Jährige, habe es noch einen Streit mit ihrer Mutter gegeben. „Sie hat mich ins Gesicht geschlagen und mich Teufelin genannt“, sagt sie. Warum, wisse sie nicht. Der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann verrät es ihr: Ihre Mutter hatte die Polizei verständigt, weil ihre Tochter angekündigt haben soll, sich und die Kinder zu töten.
Mauer nicht gesehen – oder mit Absicht dagegen gefahren?
Sie sei überfordert gewesen, sagt die Angeklagte, habe eine undefinierbare Angst gehabt. „Angst, jemand könnte kommen und mich holen.“ Sie sei mit den beiden kleinsten Kindern ins Auto gestiegen. Dass die anderen ebenfalls im Wagen waren, will sie nicht mitbekommen haben. Dieser Punkt dürfte das Gericht noch beschäftigen: Da nur die beiden Jüngsten angeschnallt waren, lautet die Anklage auf zweifachen versuchten Totschlag – und zweifachen versuchten Mord.
Vor Gericht beteuert die Frau nun, nicht zu wissen, was sie damals vorgehabt habe. „Ich war nicht Herr meiner Sinne. Eines der Mädchen hat gequengelt, weil sie Hunger hatte. Ich habe versucht, sie zu beruhigen. Meine Kontaktlinsen waren ausgetrocknet, ich konnte die Mauer nicht sehen.“ „Warum haben Sie denn nicht gebremst, wenn Sie beim Fahren nichts sehen?“, fragt Winkelmann. Sie sei nicht mehr fähig gewesen, zu denken, sagt sie.
Dank an die Helfer von damals
Mit ihren Kindern, die heute zwischen sechs und einem Jahr alt sind, hatte sie seitdem zweimal Kontakt – einmal per Telefon, einmal per Skype. Zwei Zeugen, Arbeitskollegen aus Weinstadt, die den zerstörten Wagen auf der Fahrt zur Arbeit entdecken und Erste Hilfe leisteten, berichten, sie habe direkt nach dem Unfall eingeräumt, dass es sich um einen Suizidversuch gehandelt habe. „Sie hat gesagt, sie hätte die Kinder auf die Welt gebracht und wollte sie wieder mitnehmen“, erzählt eine der beiden Zeugen. Danach habe sich die Frau bei ihren Kindern entschuldigt.
Schließlich wendet sich die Angeklagte an die beiden Helfer von damals: „Vielen Dank, dass Sie nicht weggesehen, sondern geholfen haben.“ Auch vom Richter bekommen die beiden Arbeitskollegen Lob für ihr Handeln und ihre Beobachtungsgabe.
Wie die Sache für die 37-Jährige ausgeht und ob sie schuldfähig ist, ist noch offen. Der forensische Psychiater Peter Winckler begleitet den Prozess als Sachverständiger. Er wird beurteilen müssen, ob der psychische Zustand der Frau ihre Schuld mindert oder ob sie gar wegen einer psychischen Krankheit komplett schuldunfähig sein könnte.
Suizidgedanken Die Telefonseelsorge bietet Hilfe bei suizidalen Gedanken. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter den Nummern 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222 sowie über das Internet unter ts-im-internet.de erreichbar. Eine Liste mit weiteren Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention unter der Adresse www.suizidprophylaxe.de.