Waren Kokain oder andere Drogen im Spiel? Ein Sachverständiger geht davon aus, dass ein mutmaßlicher Geiselnehmer aus Marbach (Kreis Ludwigsburg) abhängig ist. Unterdessen ist die 18-Jährige unauffindbar.
Bisher hat der Angeklagte A. vor dem Landgericht Heilbronn zum Tatvorwurf der Geiselnahme und mehrfachen Vergewaltigung einer 18-Jährigen in seiner Marbacher Kellerwohnung geschwiegen. Das hat sich in der jüngsten Verhandlung geändert. Erstmals fielen Worte – aus Briefen, die er aus dem Gefängnis schrieb. Darin beteuert er seine Unschuld.
Die Glaubwürdigkeit der Zeugin wird begutachtet
Der Strafprozess zieht sich nun schon seit Wochen hin, ohne dass es der Justiz gelungen wäre, die 18-Jährige ausfindig zu machen. Offenbar will sie nicht aussagen. Die Familie kann ihren genauen Aufenthaltsort nicht nennen. So bleibt unklar, ob die Erstaussagen, die per Video festgehalten wurden, vor Gericht aussagekräftig genug sind. Bereits vor einer Woche sichtete das Schöffengericht die Videoaufnahme und sprach mit der Ermittlungsrichterin. Eine psychologische Sachverständige soll am nächsten Verhandlungstag am 5. April die Glaubwürdigkeit der Zeugin beurteilen.
Aus Sicht der Verteidigung ist für die Beurteilung aber auch die Vorgeschichte der 18-Jährigen heranzuziehen. Sie war im Alter von 14 und von 17 Jahren offenbar bereits Opfer von sexuellen Übergriffen. Beide Male kam es zu Gerichtsverfahren. Beim ersten Vorfall sei ein Nachbar beteiligt gewesen, der die Jugendliche an eine Hauswand drückte und sich an ihr verging. „Zwischen den Beteiligten bestand ein Näheverhältnis“, hieß es in der Gerichtsakte. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt – der Nachbar musste einen vierstelligen Geldbetrag zahlen.
Auch bei anderer Verhandlung erschien die 18-Jährige nicht
Der andere Fall ist datiert vom 14. Juli 2022 und ist immer noch vor dem Amtsgericht Leonberg anhängig. Die inzwischen 17-Jährige wurde an einer Bushaltestelle von einem Mann belästigt, der sie dann später im Bus unter anderem auf die Brust küsste. Die Verhandlung wurde begonnen, später aber unterbrochen, weil die junge Frau nicht zum Gerichtstermin erschien. „Es gibt unglaubliche Parallelen“, sagte die Rechtsanwältin des nun in Heilbronn angeklagten 38-Jährigen. Sie erwähnte Liebesbriefe der Frau, die „völlig konträr“ zu dem geschilderten Tatvorwürfen stünden. Der Richter gab an, die Aktenlage zu kennen, sie aber in der jetzigen Verhandlung im Interesse der Geschädigten „im überschaubaren Rahmen zu halten“.
Ausführlich vorgelesen wurden vor Gericht hingegen die Briefe, die der Angeklagte aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall geschrieben hat. „Ich bin unschuldig und wollte nur helfen“, beginnt er seine Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft. Das Mädchen sei von mehreren Männern bedrängt worden – er habe sie nur bei sich schlafen lassen. A. und die junge Frau hatten sich nach Aussagen der Polizei bei der Paulinenbrücke in Stuttgart aufgehalten. Eine Gegend, die nicht gerade einen guten Ruf genießt. Der Angeklagte spricht in seinem Brief an die Staatsanwaltschaft von einer „stinknormalen Beziehung“ und davon, dass Videos zeigen, dass es keine Geiselnahme sei. Offenbar wollte A. sie aus der psychiatrischen Klinik herausholen, weil er der Überzeugung war, dass ihr die Behandlung dort nicht guttue. In einem Brief an die 18-Jährige aus der Haft fleht A. sie an: „Bitte sag, dass wir einvernehmlichen Sex hatten. Es ist einfach nur Hölle, Hölle, Hölle hier. Sag einfach nur die Wahrheit!“
Sachverständiger geht davon aus, dass A. suchtmittelkrank ist
Medizinische oder psychologische Details über den Angeklagten kommen in dem Prozess nicht zur Sprache. Die Anwältin pochte darauf, dass A. etwa die Gefängnispsychologin oder die Psychiatrieärztin nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden hatte. Inwieweit der 38-Jährige aufgrund eines Drogenkonsums vermindert schuldfähig sein könnte, dürfte bei einem möglichen Schuldspruch ins Gewicht fallen. „Es spricht einiges für eine Suchterkrankung“, sagte ein Sachverständiger, der Methadon als ein Ersatzmittel erwähnte. Die Bundesärztekammer habe strenge Auflagen für eine Eingangsbehandlung mit Methadon verfügt., Insgesamt gehe er von einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung aus.
A. hatte unter anderem Pregabalin konsumiert – ein Mittel, das laut dem Sachverständigen ebenfalls als Ersatzsubstanz für Drogen verwendet werde. Pregabalin hatten Polizisten in der Wohnung des Angeklagten gefunden. „Ohne eine Therapie sind weitere Straftaten zu erwarten“, sagte der Sachverständige zur Frage der Unterbringung. In der Justizvollzugsanstalt gilt A. als Einzelgänger. Das Verhältnis zu seinen Eltern sei konfliktbeladen: Sie hatten ihm verboten, das Grundstück zu betreten. Die Sozialprognose des Vorbestraften – also die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Straftaten zu erwarten sind – sei eher negativ zu sehen.
Der Prozess wird am 5. April fortgesetzt. Die Plädoyers sind für den 19. April vorgesehen, das Urteil in dem Strafprozess soll am 29. April verkündet werden.