Will sich beim Thema Luftreinhaltung nicht vertrösten lassen: Wolfgang Kern, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Stuttgart drückt bei der Lufreinhaltung aufs Tempo und setzt dem Land eine enge Frist.

Stuttgart - Ein Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart rückt näher – denn nach der Europäischen Union macht nun auch das Verwaltungsgericht Stuttgart Druck. Es hatte bereits Mitte 2017 klargemacht, dass es Fahrverbote für unausweichlich hält, um die Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte insbesondere am Stuttgarter Neckartor zu bekämpfen. Nun, bei einem Erörterungstermin in Stuttgart, schien dem Verwaltungsrichter Wolfgang Kern geradezu der Kragen geplatzt zu sein. Er setzte dem Land eine äußerst knappe Frist von 16 Tagen, innerhalb derer es seine Überlegungen verschärfen und sich vorab auf wesentliche Eckpunkte des für die Stadt Stuttgart geplanten Luftreinhalteplans festlegen soll.

Von besonderer Bedeutung ist ein mögliches Fahrverbot für die Bewohner der Stadt Stuttgart, die ihre Wohnung bei einem stadtweiten Fahrverbot nicht mehr mit dem eigenen Auto anfahren können. Doch Verwaltungsrichter Wolfgang Kern machte klar, dass für ihn nicht infrage kommt, alle Anwohner auszunehmen. Gleichwohl gibt es Spielräume – etwa bei der Frage, wie groß die Fahrverbotszone überhaupt sein muss. Bisher galt für Fahrzeuge, die wegen eines überhöhten Schadstoffausstoßes keine grüne Plakette erhielten, im gesamten Stadtgebiet ein Fahrverbot. Da sich das Bundesverkehrsministerium aber weigert, als Nachfolger eine Blaue Plakette herauszugeben, die vor allem bei Dieselautos über die Einfahrerlaubnis entscheidet, gibt es keine guten Gründe mehr, sich bei den Fahrverboten an der bisherigen Umweltzone zu orientieren, meint Christofer Lenz, Experte für Wirtschaftsverwaltungsrecht der Stuttgarter Anwaltskanzlei Oppenländer.

Auch für Besitzer von Euro-5-Diesel wird es enger

Ob es dem Dieselbesitzer aus Stuttgart-Möhringen tatsächlich untersagt wird, mit dem Auto zu seiner Wohnung zu fahren, um am elf Kilometer entfernten Neckartor die Stickoxidwerte zu senken, bleibt somit weiter offen. Die CDU im Land hat bereits klargemacht, dass sie bei der Größe der Fahrverbotszone erheblichen Diskussionsbedarf sieht. Zumindest die Chancen für Bewohner des Talkessels, auch künftig mit ihrem Diesel ihre Wohnung anzufahren, sind durch die jüngste Entwicklung allerdings deutlich gesunken.

Auch für die Besitzer eines Euro-5-Diesel wird es enger. Für diese Autos darf es nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bis September 2019 keine Fahrverbote geben, die über die Sperrung einzelner Strecken hinausgehen. Doch die Ruhe trügt – der Stuttgarter Richter machte nun klar, dass dieser Aufschub zwar für die Fahrverbote gilt, nicht aber für die Entscheidung darüber.

Bis zum 15. Juli muss dass Land nun erklären, unter welchen Voraussetzungen es Euro-5-Fahrverbote verhängt. Eine Möglichkeit hat Kern von vornherein ausgeschlossen: Dass das Land erklärt, auf Fahrverbote für Euro-5-Autos in jedem Fall zu verzichten.