Autoverkehr in Stuttgart: Wie man damit künftig umgehen soll, um dem Gesundheitsschutz und den Mobilitätsbedürfnissen Genüge zu tun, ist umstritten. Foto: dpa

Wenn zum Jahresanfang 2019 erste Dieselfahrverbote in Stuttgart in Kraft treten, sollen P+R-Anlagen am Rand der Umweltzone trotzdem für alle anfahrbar bleiben. Das wünscht sich der Stuttgarter Gemeinderat. Wie das Gremium die Fahrverbote beurteilt, ist nicht so einfach ersichtlich.

Stuttgart - Örtlich stark überhöhte Stickoxidwerte, Feinstaubkonzentrationen manchmal nah am Grenzwert und Gerichtsurteile zur Notwendigkeit von Fahrverboten – dennoch hat der Gemeinderat am späten Donnerstagabend die geplanten stadtweiten Dieselfahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 4 und schlechter nicht gut geheißen, freilich auch nicht ausdrücklich abgelehnt. Grund: Nicht nur die Gegner von stadtweiten Fahrverboten verweigerten die zustimmende Kenntnisnahme zum Vorhaben des Landes, sondern auch die Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke-plus, die sogar Fahrverbote im Großraum und auch für Euro-5-Diesel anstrebt. Dadurch trat in den Hintergrund, dass im Gemeinderat eine knappe Mehrheit für das Akzeptieren von stadtweiten Fahrverboten bis Euro 4 existiert. Die Haltung der Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke-plus zeitigte am Freitagvormittag Folgen. „Ich kann dieses Abstimmungsverhalten der Fraktionsgemeinschaft wirklich nicht nachvollziehen“, sagte OB Fritz Kuhn (Grüne) unserer Zeitung.

Als Behördenchef wird Kuhn dem Regierungspräsidium und dem Landesverkehrsministerium zwar trotzdem sein „Einvernehmen“ mit den Fahrverboten für Euro-4-Diesel und schlechter mitteilen, weil diese Verkehrsbeschränkungen aufgrund der Sachlage und der Gerichtsurteile zu Gesundheitsschutz und Luftreinhaltung „unabweisbar“ seien. Die Taktik von SÖS/Linke-plus leuchtet ihm trotzdem nicht ein.

SÖS/Linke-plus verteidigt ihr Abstimmungsverhalten

Christoph Ozasek (Linke) verteidigte am Freitag das Vorgehen von SÖS/Linke-plus, deren Wortführer er am Donnerstagabend im Gemeinderat gewesen war. Man habe in allen Vorberatungen über die geforderte Stellungnahme der Stadt zur dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart immer klipp und klar gesagt: „Wir werden einem rechtswidrigen Luftreinhalteplan nicht zustimmen.“ Der Entwurf werde den Auflagen durch die Gerichte nicht gerecht. Danach seien, Stichwort Gesundheitsschutz, Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte erforderlich. Die Haltung der Stadtverwaltung und ihre Beschlussempfehlung seien ebenfalls unzureichend gewesen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, Fahrverboten unterhalb von Euro 5 zuzustimmen, die Anfang 2019 für auswärtige Autos gelten sollen, von April an auch für Stuttgarter Autohalter. Zudem regte die Stadtverwaltung an, dass Fahrten von und zu Werkstätten und Autohäusern von den Fahrverboten ausgenommen sein sollen.

Für Ausnahmegenehmigungen will man keine Gebühr erheben

Für eine Reihe anderer Maßnahmen hat sich der Gemeinderat in seiner politischen Stellungnahme aber ausgesprochen. So forderte er auf Vorschlag der CDU das Land auf, trotz absehbarer Fahrverbote die An- und Abfahrt zu fünf wichtigen P+R-Anlagen, also zu Umsteigerparkhäusern, am Rande der Umweltzone und des Stadtgebiets zuzulassen. Eine Mehrheit stimmte auch dem CDU-Vorschlag zu, dass die Stadt keine Gebühren erhebt, wenn sie Anträge von Autofahrern auf Ausnahmegenehmigungen bearbeitet und genehmigt. Außerdem forderte eine anders zusammengesetzte, in diesem Fall knappe Mehrheit auf Wunsch der Grünen und der SPD das Land auf, den Kommunen die Einführung einer Nahverkehrsabgabe und die Verpflichtung der Autofahrer zum Kauf eines 365-Euro-Jahrestickets für Busse und Bahnen zu ermöglichen – was man im Rathaus auch noch näher diskutieren will. Dafür stimmten 27 Stadträte und OB Kuhn, 25 stimmten dagegen.