Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge werden in Hamburg bereits vorbereitet. Foto: dpa

Die begründung des Urteils des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts bringt wenig Neues. Doch die Verantwortlichen sind damit noch stärker in Zugzwang, kommentiert Thomas Durchdenwald.

Stuttgart - Manchmal sagt ein Schweigen mehr als viele Worte. Das gilt auch für das Abtauchen der Verantwortlichen nach der Begründung des Leipziger Fahrverbotsurteils. Wer sich in der grün-schwarzen Landesregierung auf den 30 Seiten einen Hinweis erhofft hatte, wie die Quadratur des Kreises – nämlich die juristischen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig Fahrverbote zu vermeiden – gelingen möge, schaut in die Röhre. Das einzige Bonbon im Leipziger Begründungsallerlei ist die Einschränkung, dass Fahrverbote für Euro-5-Diesel verschoben oder ausgesetzt werden können, wenn sich die Luft schneller verbessert als prognostiziert. Ob das fürs Stuttgarter Neckartor gilt, wo die Grenzwerte beim Stickstoffdioxid noch immer stark überschritten werden, ist eine der wenigen offenen Fragen.

Umso deutlicher werden die Leipziger Richter bei anderen Antworten. Streckenbezogene Fahrverbote, also beispielsweise die Sperrung der Cannstatter Straße für „Stinker“, sind schon heute möglich und von den Betroffenen hinzunehmen. Fahrverbote in Zonen können, so die Richter, stufenweise eingeführt werden, wenn Härten ausgeschlossen sind. Gewiss, das lässt noch manches offen. Aber der Gestaltungsspielraum für Stadt und Land ist kleiner geworden – und der Druck, endlich im Sinne des Gesundheitsschutzes zu handeln, größer.