Die Messstelle am Neckartor erfasst die Stickstoffdioxidkonzentration in sehr kurzen Zeitabständen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die SPD und FDP im Gemeinderat wollen Auskunft zu Plänen der Landesregierung, die Zahl der Messstellen in Stuttgart deutlich zu erhöhen.

Stuttgart - Die Pläne der grün-schwarzen Landesregierung zur deutlichen Ausweitung des Messstellennetzes für Stickstoffdioxid ruft Sozialdemokraten und Liberale im Stadtparlament auf den Plan. Sie fordern einen Bericht der Stadtverwaltung. Diese solle sich zur Repräsentativität der einzelnen Messstellen äußern.

Der Koalitionsausschuss hatte beschlossen, im Stadtgebiet statt bisher 14 künftig 52 Messstellen aufzustellen. Ziel ist, ein genaueres Bild der Schadstoffbelastung in der Fläche zu erhalten. Grüne und CDU wollen außerdem klären, ob der besonders hohe Jahresmittelwert von 71 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft an der Dauermessstelle am Neckartor 2018 für den Ort repräsentativ ist. Andere Messeinrichtungen in unmittelbarer Nähe hatten 2018 geringere Werte erbracht. Sie lagen allerdings noch deutlich über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm und auch über dem neuen Wert von 50 Mikrogramm, ab dem Diesel-Fahrverbote von den Städten als unverhältnismäßig angesehen werden dürfen.

SPD: Wird etwas „passend gemacht“?

„Versucht die Landesregierung, ähnlich wie die Autoindustrie, bei den Messwerten zu tricksen?“, fragen SPD und Liberale in ihrem Antrag. „Getreu dem Motto ‚Was nicht passt, wird passend gemacht’ pickt sich die Landesregierung scheinbar Luftwerte heraus, die unproblematisch sind. Uns stellt sich die Frage, ob die Landesregierung, wie die Automobilindustrie, nun beim Messen trickst“, sagt SPD-Fraktionschef Martin Körner. Die beiden Fraktionen wollen weitere Fahrverbote verhindern. Sie fragen gezielt auch nach den Monatsmittelwerten der Messeinrichtungen am Neckartor für Januar und Februar. Das Gesetz hebt allerdings auf Jahres- und nicht auf Monatsmittelwerte ab. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bei seinem Fahrverbots-Urteil im Februar 2018 darauf hingewiesen, dass bereits eine Überschreitung des Grenzwertes strafbewehrt sei.