Die Polizei will im Januar zunächst über das neue Diesel-Fahrverbot aufklären und auf ein Bußgeld verzichten. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der Verzicht auf ein Bußgeld bei der Zuwiderhandlung gegen das Diesel-Fahrverbot wird vom Klägerverband kritisiert.

Stuttgart - Polizeipräsidium und Stadt Stuttgart haben angekündigt, das vom 1. Januar an stadtweit gültige Dieselfahrverbot für Fahrer von außerhalb bis einschließlich der Schadstoffklasse Euro 4 nicht mit Schwerpunktaktionen zu überwachen. Bei Zuwiderhandlungen soll bis Ende Januar kein Bußgeld (80 Euro) verhängt werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Fahrverbot erstritten hat, will das Vorgehen rechtlich prüfen. Es sei widersprüchlich, den Bruch der neuen Verordnung faktisch nicht zu sanktionieren, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Kfz-Gewerbe fordert Nachrüstung

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) will den neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart am Montag, 3. Dezember, veröffentlichen. Dort müssten auch Aussagen zum Fahrverbot für Euro-5-Diesel enthalten sein, so Resch.

Das Kfz-Gewerbe im Land kritisiert das Vorgehen des RP. Am Freitag war der Plan angekündigt worden. Die späte Veröffentlichung sei „nicht die Vorgehensweise, die einem modernen Staat entspricht“, so Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß. Kfz-Verband und Innung hätten vom RP keine Rückmeldung zu ihren Vorschlägen erhalten. Das RP teilte auf Anfrage mit, dass vor der Veröffentlichung des Plans zwingend die Bekanntgabe stehe. Keiner der 1500 Einwender habe eine Rückmeldung erhalten. Das sei nicht vorgesehen.

Die Landeshauptstadt will in der Jägerstraße 14 von Montag an Anträge auf Ausnahmegenehmigungen annehmen. Sie können nicht bei den Landratsämtern gestellt werden. Die Genehmigungen sind kostenfrei und ein Jahr gültig.