Wer in die Umweltzone darf, wird bald mit neuen Schildern geregelt. Viele Diesel sind dann wegen ihres Stickstoffdioxidausstoßes ausgesperrt. Foto: dpa

Das Fahrverbot für Diesel kommt, im Einzelfall könnten Betroffene auf Antrag davon ausgenommen werden.

Stuttgart - Für Dieselfahrer wird es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Verkehrsverboten in Stuttgart eng. Euro-5-Diesel könnten ab dem 1. September 2019 tabu sein. Doch es kann Ausnahmen geben.

Was geschieht nach dem Urteil? Das geschriebene Urteil wird laut Pressestelle des Gerichts in etwa zwei Monaten vorliegen. Dann ist es gültig. Das Regierungspräsidium muss den Luftreinhalteplan fortschreiben. Es gibt es Fristen für die Anhörung Betroffener wie der Kommune. Ein Fahrverbot mit neuen Schildern für Diesel bis Euro 4 und Benziner bis Euro 2 wäre wohl frühestens im Oktober 2018 möglich, Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), sagt „Ende 2018“. Das Fahrverbot für Euro-5-Diesel könne laut Hermann Ende 2019 kommen.

Gilt das Urteil auch für andere Städte? Es ist ein Grundsatzurteil. Wo Grenzwerte überschritten sind und es Luftreinhaltepläne gibt, können Verkehrsverbote erlassen werden, wenn es kein anderes Mittel gibt.

Können Betroffene eine Schonfrist beantragen?

Für Ausnahmen benötige man wie bei den Plaketten einen Erlass des Verkehrsministeriums, heißt es bei der Stadt. Die Ausnahmegenehmigungen würden dann jährlich überprüft werden. Geschont worden sind bei der Plaketteneinführung auf Antrag Gewerbetreibende und Privatpersonen, für die eine rasche Ersatzbeschaffung „wirtschaftlich nicht zumutbar“ war. Auch für Härtefälle – Arztbesuche von Dialyse-Patienten, Schichtdienst ohne Umstiegsmöglichkeit auf Bus und Bahn, Baustellenbelieferung, Werkverkehr, Schwerbehinderte, Einzelfahrten von Wohnmobilen und Schaustellerfahrzeugen – gab es Ausnahmegenehmigungen. 2017 wurden von der Stadt 143 erteilt, bei Einführung der Grünen Plakette 2012 waren es 4880.

Gibt es weiter verbilligte Tickets im VVS? Das müssen der zuständige Verband Region Stuttgart, Land und Verkehrsbetriebe entscheiden. Es gab Überlegungen, dass die Vergünstigungen mit einem verpflichtenden Fahrverbot enden. Vielleicht denken die Träger nach dem Urteil neu nach.

Wird es Nachrüstsätze für Diesel geben? Autohersteller haben sie bisher mit Hinweis auf lange Entwicklungszeiten und hohe Kosten verweigert, Zulieferer aber Systeme in erfolgversprechenden Tests. Eine mögliche Groko hat eine Förderung angedeutet. Es gibt aber auch Stimmen, die die Autohersteller allein in der Verantwortung sehen.