Demonstranten gehen in Stuttgart gegen die Luftverschmutzung auf die Straße – jetzt zeichnet sich ab, welche BRanchen von den Fahrverboten ausgenommen werden könnten. Foto: dpa

Am Donnerstag haben Vertreter zahlreicher Verbände mit dem Verkehrsministerium über die geplanten Fahrverbote in Stuttgart diskutiert. Es zeichnet sich ab, für wen es Ausnahmen geben soll.

Stuttgart - Das vom nächsten Jahr an geplante Fahrverbot in Stuttgart erhitzt die Gemüter. Am Donnerstagnachmittag haben sich im Verkehrsministerium Dutzende Vertreter besonders betroffener Branchen und Verbände getroffen. Zuvor hatte es am Morgen bereits eine Anhörung im Rathaus zum Thema gegeben. Dabei waren recht konkrete Aussagen zu hören, wer mit Ausnahmeregelungen rechnen darf.

Teilnehmer des Treffens im Ministerium berichten gegenüber unserer Zeitung, die Landesregierung habe erläutert, dass die Chancen für Handwerker, den Lieferverkehr, Krankenfahrten, Bus- und Taxiunternehmen gut stünden. Sie sollen zumindest bis 2020 auch mit Dieselfahrzeugen unter der Abgasnorm Euro 6 fahren dürfen. Dienstleister dagegen sollen nicht allgemein ausgenommen werden.

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Dienstleister sind außen vor

Das ruft Kritik unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart hervor. „Wir würden uns wünschen, dass auch die Belange von Dienstleistern Berücksichtigung finden“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Im Sinne der Gleichbehandlung, Gerechtigkeit und Transparenz müsse zumindest eine Einzelfallprüfung möglich sein.

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums berichtet von einer „sehr engagierten, aber fairen und sachlichen Debatte“. Mit am Tisch saßen neben der IHK unter anderem Vertreter der Handwerkskammer, des Taxi- und Busgewerbes, des Einzelhandels, der Fahrschulen, Hebammen und Schausteller, von Dienstleistern und vom Haus- und Grundbesitzerverein. Man habe dargestellt, dass Ausnahmen vorgesehen sind „für die Verkehre, die im öffentlichen Interesse liegen“, so der Sprecher. Die gesamte Ausnahmekonzeption soll bis Ende April im neuen Luftreinhalteplan veröffentlicht werden und dann in ein öffentliches Anhörungsverfahren gehen.