Vom 1. Januar an dürfen keine alten Diesel mehr nach Stuttgart einfahren. Die Polizei will zunächst keine Strafzettel verteilen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Polizei wird zum Start des Diesel-Fahrverbots im Januar in Stuttgart zunächst nur aufklären. Auch Bußgeld muss im ersten Monat nicht bezahlt werden.

Stuttgart - Das vom 1. Januar an in ganz Stuttgart für von außen kommende Fahrzeuge geltende Diesel-Verkehrsverbot unter Euro 5 wird von der Polizei nicht speziell überwacht und auch nicht sanktioniert werden. Die Polizei werde bei Verstößen bis Ende Januar 2019 mündliche Verwarnungen aussprechen, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.

Renitente Autofahrer können verwarnt werden

„Schwerpunktaktionen nur zur Überprüfung des Diesel-Verkehrsverbots wird es nicht geben, wir machen ganzheitliche Kontrollen“, sagt Martin Schautz, Pressesprecher des Stuttgarter Polizeipräsidiums. Sollten der Polizei zum Beispiel bei Alkohol- und Handykontrollen Dieselsünder als „Beifang“ ins Netz gehen, werde man diese über die Neuregelung aufklären. Es sei nicht geplant, im Januar die möglichen 80 Euro Bußgeld zu verhängen. Allerdings will Schautz den Diesel-Sündern keinen Freibrief ausstellen. Wer sich für die Aufklärung nicht empfänglich, sondern renitent zeige, könne dennoch verwarnt werden. Das Fahrverbot für ältere Diesel soll die Belastung der Luft mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid mindern. Stuttgart liegt hier seit Jahren weit über dem EU-Grenzwert. Nimmt man die fünf Landkreise der Region Stuttgart zusammen, sind vom Stuttgarter Fahrverbot rund 160 000 Fahrzeuge betroffen. Für die Autos mit S-Kennzeichen greift es zum 1. April. In der Stadt gibt es rund 23 000 Dieselautos unter Euronorm 5.