Die Stadt hat eine sehr geringe Quote an Verstößen festgestellt. Foto: dpa (Symbolbild)

Das seit Jahresbeginn geltende Fahrverbot wird seit Anfang Februar auch mit Bußgeldern geahndet. Bisher hat es laut der Stadt Stuttgart noch nicht viele Autofahrer getroffen.

Stuttgart - Das Dieselfahrverbot ist in die dritte Runde gegangen. Bis Anfang Februar hatten auswärtige Autofahrer noch Schonfrist. Vom 1. April an wird das Bußgeld auch für Stuttgarter fällig, die am längsten verschonte Gruppe. Bislang sind 1360 Euro Bußgeld von Dieselfahrern in Stuttgart fällig geworden. Das sind je 80 Euro von 17 rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheiden, teilt eine Sprecherin der Stadt mit.

Verstöße nur bei 1,2 Prozent der überprüften Fälle

Im Umkehrschluss heißt das nicht, dass seit dem 1. Januar, seit das Fahrverbot gilt, lediglich 17 Dieselfahrer mit einem Fahrzeug der Euronorm vier oder schlechter in der Stadt unerlaubterweise unterwegs gewesen wären. Nach 209 Verstößen im Februar wurden im März 477 festgestellt. „Das Anhörungsverfahren läuft in den meisten Fällen noch. Nach dessen Abschluss gehen den Fahrzeughaltern dann Bußgeldbescheide zu, das waren 48 an der Zahl im März. Die 477 festgestellten Verstöße kamen bei der Prüfung von 40 674 Fällen heraus. Das sind die Zahlen der Stadt, die den ruhenden Verkehr – also Parkverstöße – überwacht, und die von den stationären und einem mobilen Blitzer festgehaltenen Geschwindigkeitsverstöße. Wenn die Verkehrsüberwachung die Blitzeraufnahmen auswertet oder die Strafzettel der Parksünder, werden die Halterdaten abgeglichen.

Bei den geprüften Fällen waren 12 991 Autos aus dem ruhenden Verkehr und 27 683 wegen zu schnellen Fahrens geblitzte Autos erfasst. Der Anteil der festgestellten 477 Verstöße an den 40 674 überprüften Fällen entspricht einer Quote von rund 1,2 Prozent.

Wie viele Fahrzeuge bei Polizeikontrollen aufgefallen sind, lasse sich laut der Stadt nicht auswerten. Auch die Polizei führt darüber keine extra Statistik, sie kann jedoch brandaktuell berichten: Bei einer Verkehrskontrolle am Pragsattel auf Höhe der Hahnemannstraße waren unter den gestoppten Autos am Montag fünf Dieselfahrzeuge, aber keines mit der Schadstoffklasse Euro vier oder schlechter, sagt der Polizeisprecher Martin Schautz.

Der Ausnahmeantrag ist kein Freibrief

Bei der Stadt liegen aktuell noch rund 2000 unbearbeitete Ausnahmeanträge. Diesen gestellt zu haben, befreit noch nicht vom Fahrverbot. „Das Fahren ohne Ausnahmegenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer trotzdem fährt und bei einer Kontrolle erwischt wird, kann seine Eingangsbestätigung einreichen, die er beim Absenden des Antrags erhalten hat“, sagt die Pressesprecherin Jasmin Bühler. Dann werde bei der Bearbeitung des Falles auch der Antrag berücksichtigt – wenn er gute Aussichten auf Erfolg habe, werde unter Umständen kein Bußgeld fällig. Oder man könne, wenn während des schon laufenden Bußgeldverfahrens die Ausnahmegenehmigung eintreffe, diese einreichen und Widerspruch einlegen. Das gehe allerdings nur dann, wenn die Fahrt, auf der der Verstoß festgestellt wurde, zum Zweck des für die Ausnahme angegebenen Grundes gemacht wurde.

Wie lange die Bearbeitung eines Ausnahmeantrags dauere, lasse sich nicht pauschal sagen. „Das sind viele Einzelfallentscheidungen“, so Bühler.