Das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart ist von Gerichten bestätigt worden. Foto: dpa/Marijan Murat

Die Verkehrsbeschränkungen für Euro-4-Diesel werden nicht zurückgeholt. Die Verfassungsrichter nehmen das Thema nicht zur Entscheidung an.

Stuttgart - Die Kraftfahrzeug-Innung Region Stuttgart wollte mit insgesamt neun Verfassungsbeschwerden das Diesel-Fahrverbot bis einschließlich Euro 4 in Stuttgart rückgängig machen. Doch die Standesvertretung ist mit ihrem letzten Versuch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die 1. Kammer des Ersten Sentas hat die Streitsache nicht zur Entscheidung angenommen. Die Innung hatte sich per Eilrechtsschutz gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) gestellt. Die Kläger hatten zum Beispiel die Beschilderung als nicht zulässig kritisiert, aber auch mit individueller Betroffenheit argumentiert. So müssten wegen fehlender Ausweichmöglichkeiten lange Umfahrungsstrecken um Stuttgart in Kauf genommen werden.

VGH fordert Verschärfung des Verbots

Der (VGH) war den Argumenten der Kläger „insgesamt nicht“ gefolgt. In einem gegenteiligen Verfahren hatte der VGH im Sinne der Kläger ein Zwangsgeld gegen das Land verfügt, weil die Regierung das auf Euro-5-Diesel ausgeweitete Fahrverbot nicht in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen hat. Inzwischen arbeitet das Regierungspräsidium an einer Verschärfung, die 2020 streckenbezogene Fahrverbote für Euro-5-Diesel vorsieht. Später im Jahr könnte, falls die bot Stickstoffdioxidwerte noch immer über der zulässigen Grenze liegen, auch ein flächendeckendes Euro-5-Dieselverbot folgen. Dieses hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits von September 2019 an gefordert. Die Innung, die in den Rechtsstreit bis zu 25 000 Euro investierte, zeigt sich enttäuscht. Sie hatte den Klägern zuvor Hoffnungen gemacht.