Seit dem 1. Januar gilt ein Fahrverbot für Diesel der Euronorm vier im Stadtgebiet Stuttgart. Wer in Stuttgart wohnt, darf noch bis 1. April 2019 fahren. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Die Parkhäuser Albplatz und Österfeld dürfen mit einem VVS-Dauerticket trotz Fahrverbot mit einem Diesel der Euronorm vier angefahren werden. Doch noch muss geklärt werden, wie diese Regelung genau aussehen soll.

Stuttgart - eim seit Jahresbeginn geltenden Fahrverbot für Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter für auswärtige Autofahrer steht schon nach wenigen Tagen die erste Änderung an. Nach Informationen unserer Zeitung plant das Landesverkehrsministerium, dass vom Fahrverbot betroffene Autofahrer die P+R-Parkhäuser Österfeld in Stuttgart-Vaihingen und Albplatz in Degerloch anfahren dürfen, wenn sie ein Dauerparkticket verbunden mit einem VVS-Dauerfahrschein besitzen. Darauf haben sich das grün geführte Ministerium und der Koalitionspartner CDU geeinigt. Wie die Regelung genau aussieht, ist noch offen. Die Kfz-Innung Region Stuttgart begrüßte die Ausnahme als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Damit werde ein Vorschlag der Innung erfüllt, „einfach weil es vernünftig ist“, sagte Geschäftsführer Christian Reher.

Wo gilt das Verbot?

Offenbar kursieren Meldungen, wonach das Verbot nur in der Innenstadt oder im Stuttgarter Kessel gültig ist. Das ist falsch. Das Verkehrsverbot gilt ganzjährig in der sogenannten Umweltzone der Stadt Stuttgart, also im gesamten Stadtgebiet. Betroffen sind also nicht nur die Innenstadtbezirke oder die engere Innenstadt innerhalb des Cityrings, sondern alle Stadtbezirke von Uhlbach bis Botnang und von Sillenbuch bis Mühlhausen. Das Verbot gilt auch für Fahrten von einer Nachbarstadt in einen der Außenstadtbezirke oder von einem der Außenstadtbezirke in eine Nachbarstadt. Das Fahrverbot wird markiert durch Zusatzschilder zu den vorhandenen Schildern für die Umweltzone und „Grüne Plakette frei“ mit dem Text: „Diesel (außer Lieferverkehr) erst ab Euro 5/V frei“.

Gilt das Verbot überall?

Drei Strecken auf Stuttgarter Markung sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen, weil sie nicht zur Umweltzone gehören. Diese Sonderregelung gilt seit Jahren, damit bestimmte Stadtteile von allen Fahrzeugen erreicht werden können (diese sind jeweils mit der Beschilderung „Zufahrt zu ... frei“ gekennzeichnet). Dabei handelt es sich um die Hafenbahnstraße zwischen der B 10 und Obertürkheimer Straße, um den Straßenzug Heerstraße, Filderstraße und Neuhauser Straße entlang der A 8 und um die B 10 und die B27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim.

Wie können Autofahrer reagieren?

Wer kein neues Auto kauft oder nachrüstet und keine Ausnahmegenehmigung erhält, darf mit dem Euro-4-Diesel nicht mehr in Stuttgart fahren. Wer bisher „nur“ durch Stuttgart fährt, kann sich einen anderen Weg um die Stadt herum suchen, was freilich meist mit einer längeren Strecke verbunden ist. Wichtig dabei: Im Gegensatz zu den Bundesstraßen gehören die Autobahnen nicht zur Umweltzone, sind also frei befahrbar.

Gibt es Alternativen zum Auto?

Wer nach Stuttgart will, kann auch den öffentlichen Nahverkehr benutzen. Mit der Tarifreform, die zum 1. April in Kraft tritt, werden die Fahrten nach und durch Stuttgart günstiger, weil man eine Zone spart. In der Landeshauptstadt selbst gibt es nur noch eine Zone.

Was ist mit P+R?

Wer nicht direkt in Busse oder Bahnen einsteigen will, kann an P+R-Anlagen vom Auto in den ÖPNV umsteigen. Prinzipiell gilt, dass Stuttgarter P+R-Parkhäuser und –Stellplätze vom Verkehrsverbot betroffene Dieselfahrer tabu sind, weil sie alle in der Umweltzone liegen. Ausnahme sind die beiden Parkhäuser Österfeld und Albplatz. Sie können von Besitzern von Park- und VVS-Dauertickets angefahren werden, auch wenn die mit einem Fahrzeug dorthin fahren, das vom Fahrverbot betroffen ist. Diese Regelung gilt nicht für gelegentliche Nutzer der beiden Parkhäuser, in denen der Parkschein zugleich das Fahrticket ist. Andere große Parkierungsanlagen an der Markungsgrenze wie etwa in Weilimdorf werden vermutlich nicht in die Ausnahmeregelung einbezogen. Wie sie genau aussieht, müssen das Land und die Stadt ohnehin noch absprechen. Die P+R-Anlagen in der Region stehen den Benutzern offen, allerdings sind die meisten gebührenpflichtig und viele an der Kapazitätsgrenze.

Gibt es weitere Möglichkeiten?

Betroffene können nicht nur mit der S-Bahn nach Stuttgart fahren. Auch Linien der Stadtbahn starten jenseits der Stuttgarter Markungsgrenze: U 1/U 16 in Fellbach, U 7/U 8 in Ostfildern-Nellingen, U 5 in Leinfelden, U 6 in Gerlingen und U 12 in Remseck. Zu diesen Endhaltestellen dürfen Euro-4-Dieselfahrern fahren.