Gegen das Diesel-Fahrverbot ist vergangene Woche bei der Messstelle am Neckartor demonstriert worden. Die Kundgebung führte zu Staus im Feierabendverkehr. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Ein vom Fahrverbot betroffener Autofahrer aus Stuttgart will sich mit der Entscheidung der Landesregierung nicht abfinden. Er hat Strafanzeige gegen Verkehrsminister Winfried Hermann gestellt.

Stuttgart - Das Dieselfahrverbot in Stuttgart bis einschließlich der Euronorm 4 könnte die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Nikolaus Sauer, der in Sillenbuch wohnt und mit zwei Dieselfahrzeugen von April an betroffen sein wird, hat nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anzeige gegen Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) eingereicht. Anlass sei der Standort der Messstation am Neckartor. Die Geräte stünden falsch, der „absolut fragwürdige Standort“ sei eine „reine ideologische Wahl von Grünen Autogegnern“, so Sauer. Wissenschaftler bezweifelten die Schädlichkeit der Stickstoffdioxidbelastung. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel sei hypothetisch.

Gericht verordnete Fahrverbot

Am Neckartor wurden im vergangenen Jahr 71, an der Hohenheimer Straße 65 und am Arnulf-Klett-Platz 46 Mikrogramm gemessen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang 2018 das nun geltende Fahrverbot wegen der langjährigen Überschreitungen bei dem Luftschadstoff verhängt.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Strafanzeige am Montag nicht. Die Post vom Wochenende werde noch sortiert und an die Fachabteilungen geleitet, ein Eingang am 12. Januar könne daher noch nicht registriert sein.

LUBW: Messstellen stehen richtig

Das Verkehrsministerium verwies auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die Standortauswahl für die Messstellen erfolge nicht durch das Ministerium, sondern durch die Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) mit Sitz in Karlsruhe.

Die LUBW hatte im vergangenen Jahr in einem Band alle verkehrsnahen Messstellen im Land beschrieben. Damit werde aufgezeigt, so die Behörde, dass die Standorte der Apparaturen „den gesetzlichen Forderungen entsprechen“. LUBW-Präsidentin Eva Bell hatte im Mai 2018 in einem Workshop, zu dem Vertreter der Landtagsfraktionen eingeladen waren, gesagt, es gebe ein „Bürgerrecht auf reine Luft“. Die Messstelle am Neckartor müsse an dieser Stelle stehen, nur dann genüge sie den Bundesimmissionsschutzverordnung. Alle vorgeschriebenen Abstände würden eingehalten oder übererfüllt. Die Messstelle war schrittweise 2001 bis 2004 zu Zeiten einer von CDU und FDP geführten Landesregierung aufgebaut worden.

Sehen Sie im Video eine Umfrage aus dem letzten Jahr zur Fahrverboten in Stuttgart: