Tod auf den Gleisen: Vor dem Halt Riedsee wurden im Februar 2012 zwei Arbeiter überrollt. Foto: dapd

Das Amtsgericht hat eine 51-jährige Stadtbahnfahrerin der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wegen fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt.

STUTTGART - Die beiden Mitangeklagten der Frau, der Chef des Gleisbauhofs in Wangen und dessen Meister, sprach das Schöffengericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen frei.

Was den Meister angeht, wird die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen. Die Anklägerin hatte für den Vorgesetzten der beiden SSB-Arbeiter eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 50 Euro, also 7500 Euro, beantragt.

„Die Angeklagte hat sich selbst und zwei Familien ins Unglück gestürzt“, sagt Vorsitzende Richterin Sabine Lehnert. Dieser gedankenverlorene Moment werde ihr ganzes weiteres Leben bestimmen.

Gedankenverlorener Moment kostete zwei Menschenleben

Der gedankenverlorene Moment dauerte genau 20 Sekunden. 20 Sekunden lang war die Fahrerin der Stadtbahnlinie U 6 am Vormittag des 16. Februar vorigen Jahres von der Haltestelle Sonnenberg kommend mit ihrem Zug auf die Baustelle vor dem Halt Riedsee auf die dortige Baustelle zugefahren. Ungebremst. Erst 1,5 Sekunden nach dem Aufprall betätigte sie die Bremse.

Die schlimmen Folgen: Die zwei Gleisbauarbeiter, ein 39- und ein 40-jähriger Mann, beide langjährige SSB-Mitarbeiter, die an der Stelle eine Delle mit einer 66 Kilogramm schweren Schleifmaschine ausbesserten, wurden getötet. Sie hatten den Zug der U 6 offenbart nicht gehört.

Warum die Frau, die bereits 19 Jahre lang Stadtbahnen fährt, mit 56 Stundenkilometer auf die Baustelle gefahren ist, bleibt ein Rätsel. „Sie hat alles übersehen, ein eindeutig menschliches Versagen“, so die Richterin. Vor der Baustelle waren Warnschilder angebracht, dort durfte man lediglich 15 Stundenkilometer fahren. Mehrere andere Fahrer sagten aus, die Arbeiter seien gut zu sehen gewesen, die Schilder ebenfalls.

Die Angeklagte kann sich nicht an den Unfall erinnern

Auch die Angeklagte kann nicht für Aufklärung sorgen. Sie könne sich nicht mehr an den Unfall erinnern, sagt sie. „Ich leide mit den Angehörigen“, sagt die Frau unter Tränen aus.

Offenbar war die Baustelle nicht ausreichend abgesichert. Zudem scheinen die Arbeiter, beides Familienväter, unaufmerksam gewesen zu sein – und das bei einer Stadtbahnfrequenz von einem Zug alle vier Minuten. „Die Arbeiter hatten ihre Köpfe im Gleis“, sagt ein Fahrer, der die Stelle an diesem Tag mehrmals ohne Probleme passiert hatte.

Im Prozess spielte die SSB-Dienstanweisung Gleis eine zentrale Rolle. Wer hatte die Sicherungsaufsicht, wer war für die Absicherung der Baustelle ständig, hätten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollen? Deshalb saßen auch die zwei SSB-Mitarbeiter auf der Anklagebank.

Hätte ein zusätzlicher Sicherungsposten den Unfall verhindert? Die Anklägerin sagt ja, die Richterin sieht es anders. Wegen des fatalen Versagens der Fahrerin hätten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wohl auch nicht gegriffen - deshalb die zwei Freisprüche. Ralf Köhler, Anwalt der Witwe eines der Opfer, kritisiert: „Bis heute hat es die SSB-Geschäftsleitung nicht für nötig erachtet, sich nach dem Befinden meiner Mandantin zu erkundigen.“